Also lautet ein Beschluss: Dass der Mensch das lernen muss ...

Die neue Rechtschreibung - Neuregelung 2006 - Teil 1  

Regelung 2005:

  0. Beschlusslage
  1. Das EsZett
  2. Häufungen
  3. Tageszeit
  4. Höflichkeit
  5. Bindestriche
  6. Groß und klein
  7. Fremdwörter
  8. Getrennt und
      zusammen

  9. Kommata
10. Trennungen

Neuregelung
ab August 2006:

11. Kompromisse 1
12. Kompromisse 2

1. Getrennt- und Zusammenschreibung

Die Reform der Rechtschreibreform 2006 ist überschaubar geblieben. Zwar gibt es Änderungen, doch gar nicht so viele. Des Weiteren verspricht die Lage an der Rechtschreibfront ab jetzt längerfristig beruhigt zu sein. Und schließlich: Viele der nachträglichen Änderungen an den Neuerungen ähneln der alten Rechtschreibung (d.i. der vor 2004) doch sehr.

Eine Einschränkung muss jedoch gemacht werden: Das ursprüngliche Ziel der Rechtschreibreform, nämlich die deutliche Vereinfachung eines veralteten und überbordenden Regelwerks, ist verwässert worden. In der Konsequenz hat die Zahl der schreibbaren Varianten weiter zugenommen.

Die Neuregelungen betreffen

  1. hauptsächlich die Getrennt- und Zusammenschreibung und die damit verbundene Groß- und Kleinschreibung,
  2. in Maßen die Kommasetzung und
  3. am Rande auch die Silbentrennung.

Falsch oder richtig?

Doch zuerst eine kleine Erinnerung an das Neue, das beim Alten bleibt:

Was aber die Getrennt- und Zusammenschreibung betrifft, so hat sich ein Systemwechsel vollzogen. Über getrennt oder zusammen entscheidet jetzt mehr die angestrebte Gesamtbedeutung der Aussage und weniger das formale grammatikalische Kriterium der Wortart! Um es in einer Faustregel zu formulieren:
Zusammenschreibung ist möglich oder gar Pflicht, wenn dadurch eine neue Bedeutung entsteht!
Zuerst die Pflicht:
1. Wortverbindungen wie "freisprechen", "schwerfallen", "fertigmachen” müssen wieder zusammengeschrieben werden, wenn damit eine idiomatisierte Gesamtbedeutung entsteht. Zum Beispiel ist es nicht sicher, ob mich der Richter freispricht, nur weil mein Verteidiger so gekonnt frei spricht. Und auch wenn es mir nicht schwerfällt, freihändig Fahrrad zu fahren, so kann ich dabei doch schwer fallen.

2. Ebenso verhält es sich bei den Wortverbindungen mit "auseinander”, "aufeinander" und "-wärts": Wenn es beim Wandern abwärts geht, dann heißt das nicht, dass es auch mit der Stimmung abwärtsgeht. Aber wenn ich Schüler auseinander setze, dann ist es möglich, dass sie sich besser mit einer Aufgabe auseinandersetzen können.

3. Immer zusammen schreibt man auch wieder alles, was mit "anheim”, "abhanden” oder "vorlieb” anfängt: anheimfallen, abhandenkommen, vorliebnehmen. (Jedenfalls im Infinitiv, im Perfekt, Plusquamperfekt und im Futur, wie es bei so genannten 'trennbaren Verben' eben der Fall ist.)

4. Und noch eine Muss-Beziehung entsteht, wenn ein Substantiv, das als "verblasst” gilt, mit einem Verb zusammenkommt, wie in leidtun, teilnehmen, stattfinden, nottun, ja sogar eislaufen.

Zum Vergleich: Substantive wie Auto, Zug oder Fahrrad sind nicht verblasst, darum weiterhin: Auto fahren, Zug fahren usw., ebenso Angst und Bange machen, Recht bekommen ...

Soviel zum Zusammenschreiben-Müssen. Jetzt zum Zusammenschreiben-Können:

5. Wenn das Adjektiv das Resultat einer Tätigkeit bezeichnet, können Resultat und Tätigkeitwort zusammengeschrieben werden: plattmachen, kaltmachen, kaputtgehen, blankputzen, blankpolieren

6. Wenn das erste Adjektiv graduierende (abstufende) Bedeutung hat, kann es mit dem nachfolgenden zusammengeschrieben werden: engverwandt, allgemeinbildend, allgemeingültig, schwerkrank.

7. Adjektive auf -ig, -isch oder -lich müssen nicht mehr getrennt werden: übrigbleiben, heimlichtun, richtiggehend, grünlichschimmernd

8. Treffen Verb und Verb aufeinander, dann können sie zusammengeschrieben werden, wenn aus der Verbindung eine eigene Bedeutung hervorgeht: sitzenbleiben (für: durchfallen), sitzenlassen (für: schnöde verlassen), kennenlernen (für: kennenlernen).

9. Zusammenschreibung ist auch möglich bei einleitenden Substantiven wie Maß, Acht, Halt: maßhalten, maßgeben, achtgeben, haltmachen. Diese Substantive sind hier als im Übergang zur Verblassung befindlich einzustufen, darum geht beides: Maß halten und maßhalten. Noch.

Die Grundidee ist sichtbar geworden: Semantik schlägt Grammatik, Wortbedeutung überstimmt Wortart. Diese Regelungen tragen - jetzt bitte langsam - "der den Traditionen des Deutschen entsprechenden Tendenz zur Zusammenschreibung Rechnung" (Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung, Teil 2: Erläuterungen und Materialien S. 2, Feb. 2006).

Klaus Dautel 08/2006

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Diese zweiteilige Serie zur Neuregelung der neuen Rechtschreibung wurde im August 2006 im "Schwäblischen Tagblatt" Tübingen veröffentlicht.

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