Also lautet ein Beschluss: Dass der Mensch das lernen muss ...

Die neue Rechtschreibung   

Regelung 2005:

  0. Beschlusslage
  1. Das EsZett
  2. Häufungen
  3. Tageszeit
  4. Höflichkeit
  5. Bindestriche
  6. Groß und klein
  7. Fremdwörter
  8. Getrennt und
      zusammen

  9. Kommata
10. Trennungen

Neuregelung
ab August 2006:

11. Kompromisse 1
12. Kompromisse 2

6. Schon verblasst oder noch frisch? Groß und klein


... und jetzt schon ausverkauft? Schade!.

Die Großschreibung wurde eingeführt, um die Lesbarkeit zu erleichtern. Das Schreiben wurde dadurch aber nicht erleichtert, denn die Grenzen zwischen den Wortarten sind fließend: Substantive können in andere Wortarten übergehen (Abend -> abends), andere Wortarten können wie Substantive gebraucht werden (schön -> der Schöne), Substantive können verblassen’ (im trüben fischen) oder 'desubstantiviert' werden (angst und bange). Die 'modifizierte Großschreibung' strebt auch hier nach Vereinfachung.

Als 1. Faustregel lässt sich kühn formulieren: Substantive werden großgeschrieben, egal in welcher Verbindung sie auftauchen und welchen Verblassungsgrad sie besitzen mögen!

Eine 2. Faustregel ließe sich hinzufügen: Der Artikel - auch der versteckte - entscheidet: Im Voraus, des Weiteren, im Übrigen, zum Besten, ein Gleiches, ins Freie.

Im Folgenden eine Liste von offiziellen Regeln:

  1. Substantive, die mit Präpositionen ein festes Gefüge bilden, schreibt man groß: in Bezug auf, außer Acht lassen, sich in Acht nehmen.
  2. Substantive, die mit Verben ein festes Gefüge bilden, schreibt man groß: Rad fahren, Hof halten, Diät leben, Maschine schreiben, Pleite gehen, jemandem Angst und Bange machen, sein Eigen nennen, Schuld haben, jemandem Schuld geben, Recht behalten/bekommen/haben.
    Aber: In Verbindungen mit sein’ werden angst, bange, ernst, recht, gram, pleite, schuld und wert als Adjektive aufgefasst und deshalb wie bisher kleingeschrieben: mir ist angst und bange; ihr war es recht; du bist schuld; er ist pleite.
  3. Substantivierte Ordnungszahlen werden großgeschrieben: als Erstes, die Rechte Dritter, als Dritter an der Reihe sein, wie kein Zweiter arbeiten.
  4. Substantivierte Adjektive, die Bestandteile fester Wendungen sind, werden unabhängig von der Bedeutung großgeschrieben: im Argen liegen, zum Besten geben/halten, im Dunkeln tappen, auf dem Laufenden halten, im Klaren sein, auf dem Trockenen sitzen, im Trüben fischen, ins Schwarze treffen, ins Blaue hinein.
    Aber: Es bleibt bei von fern, von klein auf, über kurz oder lang, gegen bar, durch dick und dünn.
  5. Groß schreibt man Sprachbezeichnungen in Verbindung mit Präpositionen: ein Referat auf Französisch, ein Brief in Englisch. Aber: Man spricht weiterhin deutsch.
  6. In festen Verbindungen, die aus einem Adjektiv und einem Substantiv bestehen, wird das Adjektiv generell kleingeschrieben: die schwarze Liste, die gelbe Karte, die goldene Hochzeit, die erste Hilfe.
  7. Großschreibung gilt bei Titeln, Ehren-, Amts-, Funktionsbezeichnungen (Ihre Königliche Hoheit, der Heilige Vater, der Regierende Bürgermeister), bei Kalendertagen (der Heilige Abend, der Erste Mai, der Weiße Sonntag), bei historischen Ereignissen und Epochen (der Erste Weltkrieg) sowie bei Gattungs- und Sachbezeichnungen in Fachsprachen: Das Fleißige Lieschen ist nämlich eine Pflanzenart und keine Hausangestellte.

Zur Beachtung: Hier gelten einige Änderungsvorschläge des “Rates für deutsche Rechtschreibung” vom Februar 2006, siehe Kompromisse (August 2006).
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