Also lautet ein Beschluss: Dass der Mensch das lernen muss ...

Die neue Rechtschreibung   

Regelung 2005:

  0. Beschlusslage
  1. Das EsZett
  2. Häufungen
  3. Tageszeit
  4. Höflichkeit
  5. Bindestriche
  6. Groß und klein
  7. Fremdwörter
  8. Getrennt und
      zusammen

  9. Kommata
10. Trennungen

Neuregelung
ab August 2006:

11. Kompromisse 1
12. Kompromisse 2

Klaus Dautel

  

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ZUM.DE

Gemäß Beschluss der Ministerpräsidenten ...


Dass dies mit Verstand geschah,
war Herr Lehrer Lämpel da.
... in ihrer Konferenz am 23. Juni 2005 endete für Schulen und Verwaltung in großen Teilen des deutschsprachigen Raumes zum 1. August 2005 die Übergangszeit für Teile der Rechtschreibreform. Im Klartext: Ab jetzt gilt die neue Rechtschreibung. Aber wo und für wen und in welchen Teilen?
Der erwähnte Beschluss enthält mehrfache Einschränkungen:
  • Zum Ersten ist er nur verbindlich für Schulen und Verwaltung;
  • zum Zweiten nur für Teile des deutschsprachigen Raumes, weil Bayern und NRW (noch?) nicht mitmachen wollen;
  • zum Dritten nur zum Teil, weil die Regeländerungen in drei Bereichen überarbeitet werden sollen: Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung sowie Worttrennung am Zeilenende.

    Das bedeutet z.B. für Lehrer und Schüler, dass sie wissen müssen,

    1. was immer ein Fehler ist, weil es gegen die alten und die neuen Regeln verstößt, z.B. Muter, Vatter, Individium oder Rythmus.
    2. was jetzt ein Fehler ist, weil es gegen die verbindlichen neuen Regeln verstößt, z.B. ein bißchen Verdruß statt bisschen Verdruss;
    3. was noch kein Fehler ist, weil dies noch geklärt werden muss, z.B. ob Küs-te oder Kü-ste stimmt, ob etwas pä-da-go-gisch ist oder päd-ago-gisch.
    4. was in keinem Fall ein Fehler ist, weil im Prinzip beides erlaubt ist, z.B. infrage kommen und in Frage kommen;
    5. zu guter Letzt: In welchem Bundesland wir uns gerade befinden.

    Aktualisierung August 2006: Die Änderungsvorschläge des “Rates für deutsche Rechtschreibung” vom Februar 2006 und deren Übernahme durch die Kultusminister und Ministerpräsidenten aller Bundesländer haben hier Erleichterung und breiten Konsens geschaffen. Siehe: Neuregelung 2006: Kompromisse.

    Die Anliegen der Reform sind jedenfalls einleuchtend: Die Rechtschreibung soll einfacher werden, das heißt logischer und mit weniger Ausnahmen belastet; auch soll sich das Regelwerk toleranter gegenüber praktizierten Schreibvarianten stellen. Schließlich soll in den Schulen weniger Energie für nervigen Rechtschreibunterricht aufgewendet werden.
    Auch im Hinblick darauf, dass ein immer größerer Prozentsatz unserer Schüler keinen muttersprachlichen Hintergrund mehr hat(,) oder dass im Ausland immer weniger Menschen bereit sind(,) die deutsche Sprache als erste oder zweite Fremdsprache zu lernen, leuchtet der Reformansatz ein.
    Folglich soll vorrangig die Logik betont werden, welche hinter den Regeländerungen steckt. Denn das Logische ist meistens auch das Einleuchtende und das Einleuchtende wird eher - zuweilen auch nur Zähne knirschend - akzeptiert. Die Problemfälle - Zähne knirschend oder zähneknirschend? - dürfen natürlich nicht verheimlicht werden, brauchen aber auch nicht an erster Stelle stehen.
    Folgende Kapitel werden behandelt:

        1. Kurz und knackig: das scharfe s
        2. Doppelt oder dreifach? Konsonantenhäufungen
        3. Ob morgens oder am Abend, die richtige Tageszeit
        4. Ob groß, ob klein - höflich sein
        5. Es darf auch mit Bindestrich sein
        6. Schon verblasst oder noch frisch? Groß und klein
        7. Wie Deutsch wollen wir es haben? Fremdwörter

        8. Getrennt oder zusammen? Auf den Sinn kommt es doch an
        9. Wieviel Komma darf es sein?
      10. Schmerzhafte Trennungen

      11. Kompromisse 1
      12. Kompromisse 2

    Die ersten sieben Kapitel konzentrieren sich auf die unstrittigen Teile der Reform, Kapitel 8 - 10 widmen sich den noch umstrittenen Aspekten. Kapitel 11 und 12 (“Kompromisse”) sind nachträglich hinzugekommen und enthalten die Neuregelungung, die ab dem August 2006 für die Schulen und Behörden aller Bundesländer gelten.

    Klaus Dautel 10/2005

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    Die Teile 1-10 wurden im Oktober 2005 im "Schwäbischen Tagblatt" der Universitätsstadt Tübingen veröffentlicht und anschließend als Dossier herausgegeben.

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