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Hintergrundwissen für
Mathe-Lehrer

(Schwerpunkt:
Mathematik und Grundschule)

Kommentare und Fragen an:
J. Leupold, Heisterberg 11
21403 Wendisch Evern






  Leistungsmessung/
Lernkontrollen
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Aufbau und Zensierung



Inhalt

(nach: Battermann pp., Mathematik in der Orientierungsstufe, NLI-Drucksachen, 1990, S. 49 f)



Aufbau und Zensierung von schriftlichen Lernkontrollen
Das Beurteilen von Schülern gehört zum pädagogischen Auftrag des Lehrers. Wie bei jeder anderen Maßnahme muss auch bei der Beurteilung die bestmögliche Förderung des Schülers das Ziel sein. Sowohl ungerechtfertigt gute, als auch ungerechtfertigt schlechte Beurteilungen können die bestmögliche Förderung verhindern.



Konzeption von Lernkontrollen

Der niedersächsische Kultusminister: RRL für die Orientierungsstufe Mathematik. (1988) (Wenn es auch die Orientierungsstufe in Niedersachsen nicht mehr gibt, die vernünftigen Gedanken, die hinter dem Folgenden stehen, bleiben weiter gültig!):

"In den schriftlichen Lernkontrollen sind in ähnlicher Form bereits geübte Aufgaben aus den aktuellen Themenbereichen, Wiederholungsaufgaben aus früher behandelten Bereichen, Transferaufgaben und Aufgaben zum problemlösenden Denken zu stellen. Bei der Bewertung schriftlicher Lernkontrollen sind neben dem Endergebnis auch die Zwischenschritte zu berücksichtigen" (a.a.O. S. 68)
"Die Leistungsmessung darf von ihrer Anlage eher nicht leistungshemmend wirken, sondern soll durch die Offenlegung ihrer nachvollziehbaren Kriterien die Lernbereitschaft der Schülerinnen und Schüler för-dern. Durch eine transparente Bewertung erhalten die Schülerinnen und Schüler Hinweise auf Stärken und Schwächen, werden nötigen Konsequenzen aufge-zeigt und wird die individuelle Beurteilungskompetenz gefördert! (a.a.O. S. 69)
Mit der zweiten Vorgabe sollen die schriftlichen Lernkontrollen in das gesamte System "Zensierung - Förderung - Differenzierung - Zeugnis - Empfehlung" eingepasst werden.

Mögliche Auswirkungen:
Zu leichte Lernkontrollen führen schließlich zu Empfehlungen, die dem tatsächlichen Leistungsvermögen nicht entsprechen. Dies darf man nicht als "bloße schülerfreundliche Schwäche" bezeichnen - es ist wohl eher eine unverantwortliche Behinderung des Schülers.
Zu schwere Lernkontrollen wirken lernhemmend und ergeben ebenfalls Empfehlungen (Zeugnisse), die dem tatsächlichen Leistungsvermögen nicht entsprechen.


Bewertung

Literatur

Vorschläge für die Notengebung


Regelungen/Vorschriften

Niedersachsen

Hessen
Bayern
Hamburg GS
Elternwissen
Möglichkeit, eine schriftliche Lernkontrolle zu "konstruieren"*):
1. abgestufte Leistungsanforderungen
2. Punktvergabe umgekehrt zum Schwierigkeitsgrad - dadurch werden schwache Schüler nicht doppelt benachteiligt. (oder: gleiche Bewertung unterschiedlich schwieriger Aufgaben - jedenfalls nicht: je schwieriger, desto mehr Punkte, was nur vordergründig logisch erscheint!)
3. Im Bereich der Grundanforderungen sollte eine ausreichend hohe Punktzahl erreichbar sein, sonst kann Motivationshemmung eintreten.
4. Aufbau "von leicht nach schwer"
5. Form und Aufbau sollte den Schülern bekannt sein (z.B. durch eine Übungsarbeit) siehe: Konzeption
6. Aufgabenstellungen sollten sich aus dem Kontext des Unterrichts ergeben (was ist mit Transfer-Aufgaben!?)
7. Die Bewertungsmaßstäbe sollten (so weit überhaupt möglich) für Schüler und Eltern durchschaubar sein.
8. Die Fachkonferenz/Gesamtkonferenz legt Grundsätze zur Bewertung und Beurteilung fest. Das führt zu einer besseren Vergleichbarkeit verschiedener Klassen einer Schule. Schulen lassen sich kaum vergleichen.
*) Bitte daran denken: die Verfahren, die zur schließlichen Beurteilung führen, haben sehr viel mit Tradition und der eigenen subjektiven Einstellung zu tun. Beurteilung ist niemals objektiv! Niemand sollte behaupten, objektiv urteilen zu können!



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Aus: Schröter, G.: Einführung in die Schulpraxis, Oberursel, 1970, 3. Aufl., S. 201
Zensuren in Rechenarbeiten
Verhältnismäßig gerecht kann man bei Rechenarbeiten zensieren. Hier hat sich ein Punktsystem eingespielt. [...]
Jede Aufgabe erhält nach ihrem Schwierigkeitsgrad einen bestimmten Punkwert, den der Lehrer möglichst vorher festlegt. Er kann ihn auch [...] der Klasse bekannt geben. Angenommen, eine Aufgabe werde mit 4 Punkten bewertet. Ist alles richtig, erhält der Schüler alle 4 Punkte [...], ist alles falsch bekommt er keinen Punkt. Hat der Schüler aber eine Teillösung gebracht, werden ihm je nach Umfang dieser Teillösung 1, 2 oder 3 Punkte angerechnet. [...]

Als Norm gilt, dass die Hälfte der möglichen Punktzahl [...], die untere Grenze der Punktzahl darstellt, für die gerade noch ein "ausreichend" zu erhalten ist.

Kommentar (J.L.): Ob man sich an den Vorschlag von Schröter hält, muss jeder selbst entscheiden. Die angeblich geltende Norm, von der er schreibt, gibt es nicht. Die Festlegungen, die Sie oft finden, beruhen weit mehr auf Traditionen, als auf „Normen“. Gesetze kann es dafür nicht geben!








Praktischer Vorschlag von Leupold:
(selbstverständlich immer cum granum salis! Sogar cum dicker grani! Und auf jeden Fall in erster Linie auf Grundschule bezogen! Der Punktebewerter mit dem Taschenrechner oder der Excel-Tabelle möge sich nicht auf den Schlips getreten fühlen!)
  • die Arbeit „vernünftig“ konzipieren, dabei von Anfang an auch an die eigene Korrekturarbeit denken! Umfang eher niedrig halten! Eine umfangreiche Arbeit sagt nicht mehr als eine kürzere.
  • Arbeit zuerst mit Bleistift korrigieren (zumindest einige), um einen Überblick zu bekommen.
  • Bewertung der Aufgaben nach dem Ausfall vornehmen (korrekt = 2, teilrichtig = 1, falsch = 0 Punkte).
  • viele Punkte pro Aufgabe führt nicht zu mehr Gerechtigkeit (weil dann scheinbar Zwischenschritte besser berücksichtigt werden können), sondern bloß zu mehr Korrekturaufwand und hat die Tendenz zu einer ungerecht positiven Bewertung.
  • jetzt erst die Arbeit mit Rotstift korrigieren. Möglichst eine "Normalverteilung" bei den Punktegrenzen der Noten anstreben.
  • sich immer der Subjektivität und der pädagogischen Verantwortung bewusst bleiben! Eine „harte“ Benotung kann von den Schülern als sehr gerecht empfunden werden und für das Fortkommen des Schülers sehr förderlich sein!
  • gar nicht erst versuchen, sich hinter einem "Konferenzbeschluss" zu verstecken! Bei jeder einzelnen Note jeder einzelnen Arbeit müssen die jeweils besonderen Umstände des jeweiligen Schülers berücksichtigt sein!



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