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Inhalt
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- (nach: Battermann pp.,
Mathematik in der Orientierungsstufe, NLI-Drucksachen, 1990, S. 49 f)
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- Aufbau und Zensierung
von schriftlichen Lernkontrollen
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- Das Beurteilen von
Schülern gehört zum pädagogischen Auftrag des Lehrers. Wie bei jeder
anderen Maßnahme muss auch bei der Beurteilung die bestmögliche
Förderung des Schülers das Ziel sein. Sowohl ungerechtfertigt gute, als
auch ungerechtfertigt schlechte Beurteilungen können die bestmögliche
Förderung verhindern.
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Konzeption von Lernkontrollen
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- Der niedersächsische
Kultusminister: RRL für die Orientierungsstufe Mathematik. (1988) (Wenn es auch die Orientierungsstufe in Niedersachsen
nicht mehr gibt, die vernünftigen Gedanken, die hinter dem Folgenden
stehen, bleiben weiter gültig!):
- "In den schriftlichen
Lernkontrollen sind in ähnlicher Form bereits geübte Aufgaben aus den
aktuellen Themenbereichen, Wiederholungsaufgaben aus früher behandelten
Bereichen, Transferaufgaben und Aufgaben zum problemlösenden Denken zu
stellen. Bei der Bewertung schriftlicher Lernkontrollen sind neben dem
Endergebnis auch die Zwischenschritte zu berücksichtigen" (a.a.O. S. 68)
- "Die Leistungsmessung
darf von ihrer Anlage eher nicht leistungshemmend wirken, sondern soll
durch die Offenlegung ihrer nachvollziehbaren Kriterien die
Lernbereitschaft der Schülerinnen und Schüler för-dern. Durch eine
transparente Bewertung erhalten die Schülerinnen und Schüler Hinweise
auf Stärken und Schwächen, werden nötigen Konsequenzen aufge-zeigt und
wird die individuelle Beurteilungskompetenz gefördert! (a.a.O. S. 69)
- Mit der zweiten Vorgabe
sollen die schriftlichen Lernkontrollen in das gesamte System
"Zensierung - Förderung - Differenzierung - Zeugnis - Empfehlung"
eingepasst werden.
- Mögliche Auswirkungen:
- Zu leichte Lernkontrollen
führen schließlich zu Empfehlungen, die dem tatsächlichen Leistungsvermögen nicht entsprechen. Dies darf man nicht als "bloße schülerfreundliche Schwäche"
bezeichnen - es ist wohl eher eine unverantwortliche
Behinderung des Schülers.
- Zu schwere Lernkontrollen
wirken lernhemmend und ergeben ebenfalls Empfehlungen (Zeugnisse), die
dem tatsächlichen Leistungsvermögen nicht entsprechen.
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- Möglichkeit, eine
schriftliche Lernkontrolle zu "konstruieren"*):
- 1. abgestufte
Leistungsanforderungen
- 2. Punktvergabe umgekehrt
zum Schwierigkeitsgrad - dadurch werden schwache Schüler nicht doppelt
benachteiligt. (oder: gleiche Bewertung unterschiedlich schwieriger
Aufgaben - jedenfalls nicht: je schwieriger, desto mehr Punkte, was nur
vordergründig logisch erscheint!)
- 3. Im Bereich der
Grundanforderungen sollte eine ausreichend hohe Punktzahl erreichbar
sein, sonst kann Motivationshemmung eintreten.
- 4. Aufbau "von leicht
nach schwer"
- 5. Form und Aufbau sollte
den Schülern bekannt sein (z.B. durch eine Übungsarbeit) siehe: Konzeption
- 6. Aufgabenstellungen
sollten sich aus dem Kontext des Unterrichts ergeben (was ist mit
Transfer-Aufgaben!?)
- 7. Die Bewertungsmaßstäbe
sollten (so weit überhaupt möglich) für Schüler und Eltern
durchschaubar sein.
- 8. Die
Fachkonferenz/Gesamtkonferenz legt Grundsätze zur Bewertung und
Beurteilung fest. Das führt zu einer besseren Vergleichbarkeit
verschiedener Klassen einer Schule. Schulen lassen sich kaum
vergleichen.
- *) Bitte daran denken:
die Verfahren, die zur schließlichen Beurteilung führen, haben sehr
viel mit Tradition und der eigenen subjektiven Einstellung zu tun. Beurteilung
ist niemals objektiv! Niemand sollte behaupten, objektiv urteilen zu
können!
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- Aus: Schröter, G.:
Einführung in die Schulpraxis, Oberursel, 1970, 3. Aufl., S. 201
- Zensuren in Rechenarbeiten
- Verhältnismäßig gerecht
kann man bei Rechenarbeiten zensieren. Hier hat sich ein Punktsystem
eingespielt. [...]
- Jede Aufgabe erhält nach
ihrem Schwierigkeitsgrad einen bestimmten Punkwert, den der Lehrer
möglichst vorher festlegt. Er kann ihn auch [...] der Klasse bekannt
geben. Angenommen, eine Aufgabe werde mit 4 Punkten bewertet. Ist alles
richtig, erhält der Schüler alle 4 Punkte [...], ist alles falsch
bekommt er keinen Punkt. Hat der Schüler aber eine Teillösung gebracht,
werden ihm je nach Umfang dieser Teillösung 1, 2 oder 3 Punkte
angerechnet. [...]
Als Norm gilt, dass die
Hälfte der möglichen Punktzahl [...], die untere Grenze der Punktzahl
darstellt, für die gerade noch ein "ausreichend" zu erhalten ist.
Kommentar (J.L.): Ob
man sich an den Vorschlag von Schröter hält, muss jeder selbst
entscheiden. Die angeblich
geltende Norm, von der er schreibt, gibt es nicht. Die
Festlegungen, die Sie oft finden, beruhen weit mehr auf Traditionen,
als auf „Normen“. Gesetze kann es dafür nicht geben!
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- Praktischer Vorschlag von Leupold:
- (selbstverständlich immer
cum granum salis! Sogar cum dicker grani! Und auf jeden Fall in erster
Linie auf Grundschule bezogen! Der Punktebewerter mit dem
Taschenrechner oder der Excel-Tabelle möge sich nicht auf den Schlips
getreten fühlen!)
- die Arbeit „vernünftig“
konzipieren, dabei von Anfang an auch an die eigene Korrekturarbeit
denken! Umfang eher niedrig halten! Eine umfangreiche Arbeit sagt nicht
mehr als eine kürzere.
- Arbeit zuerst mit
Bleistift korrigieren (zumindest einige), um einen Überblick zu
bekommen.
- Bewertung der Aufgaben
nach dem Ausfall vornehmen (korrekt = 2, teilrichtig = 1, falsch = 0
Punkte).
- viele Punkte pro Aufgabe
führt nicht zu mehr Gerechtigkeit (weil dann scheinbar Zwischenschritte
besser berücksichtigt werden können), sondern bloß zu mehr
Korrekturaufwand und hat die Tendenz zu einer ungerecht
positiven Bewertung.
- jetzt erst die Arbeit mit
Rotstift korrigieren. Möglichst eine "Normalverteilung" bei den
Punktegrenzen der Noten anstreben.
- sich immer der
Subjektivität und der pädagogischen Verantwortung bewusst bleiben! Eine
„harte“ Benotung kann von den Schülern als sehr gerecht empfunden
werden und für das Fortkommen des Schülers sehr förderlich sein!
- gar
nicht erst versuchen, sich hinter einem
"Konferenzbeschluss" zu verstecken! Bei jeder einzelnen Note jeder
einzelnen Arbeit müssen die jeweils besonderen Umstände des jeweiligen
Schülers berücksichtigt sein!
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