Vorbild war die so genannte Magisterregel
(Regula Magistri), neben der auch Einflüsse der Augustinusregel
erkennbar sind. Die Benediktsregel versteht sich als Anleitung
für Anfänger im klösterlichen Leben und
empfiehlt als Ergänzung für Fortgeschrittene
die Regel des heiligen Basilius von Caesarea. Die RB besteht
aus einem Prolog und 73 Kapiteln.
Der Prolog und die Kapitel 1 bis 3 umfassen Grundlegendes
zum Mönchsleben. Die Kapitel 4 bis 7 befassen sich mit
den monastischen Tugenden, vor allem Gehorsam, Schweigen
und Demut. Die Kapitel 8 bis 20 treffen Anordnungen für
das opus Dei, den Gottesdienst, der im benediktinischen Leben
einen großen Stellenwert einnimmt. Die Kapitel 21 bis
22 setzen Regeln für die Dekane des Klosters sowie für
die Nachruhe der Mönche. Kapitel 23 bis 30 klären
Strafen für Verstöße gegen die Regel. Die
Kapitel 31 bis 57 geben Anweisung über die Verwaltung
des Klosters, die Dienste der Mönche, die Versorgung
der Mönche, die Aufnahme von Gästen und den Umgang
mit Handwerk und Handwerkern von außerhalb. In diese
Kapitel eingebettet sind Kapitel 43 bis 46 mit Ausführungen
zu Fehlern und Bußen. Die Kapitel 58 bis 61 regeln
die Aufnahme von Novizen, Kindern, Priestern und von Mönchen
aus anderen Klöstern. Kapitel 62 bis 66 schließlich
regeln die Rangordnung in der Gemeinschaft, die Einsetzung
von Prior und Abt und die Aufgaben des Pförtners. Die
Kapitel 67 bis 72 gelten als Nachträge. Sie bestimmen
den Umgang der Brüder untereinander näher. Kapitel
73 ist ein Epilog.
Die Regula Benedicti war ursprünglich wohl nur als Handreichung
für die Bewohner von Benedikts eigenem Kloster auf dem
Monte Cassino gedacht, ist nach der Zerstörung des Klosters
577 für einige Jahrzehnte nicht mehr nachweisbar, tauchte
dann aber in Gallien auf, wo im Konzil von Autun (um 670)
gefordert wurde, dass in den Orden künftig die Regula
Benedicti gelten solle. Sie sollte insbesondere die Regel
des iro-schottischen Mönchs Columban (der Jüngere)
ablösen, die in Luxeuil galt und durch die intensive
iro-schottische Mission weite Verbreitung fand. So verbreitete
sich die Regula Benedicti in Europa zwar weiter, wurde aber
zunächst noch in Mischform mit anderen Regeln, vor
allem der des hl. Columban, genutzt.
Erst durch die Reformen von Benedikt von Aniane wurde
die Benediktinerregel mit Unterstützung Ludwigs des Frommen
zunächst im Frankenreich und dann im gesamten Abendland
zur allein maßgebenden Mönchsregel. Kaiser Ludwig,
Sohn und Nachfolger Karls des Großen, erreichte die
Verbindlichkeit der entsprechenden Beschlüsse des Konzils
von Aachen (816–819), indem er sie als Kapitularien
verbindlich machte. So konnte die Vereinheitlichung des
Klosterwesens wirksam organisiert werden.
Als Ergänzung zur Regel entstanden im Laufe der Zeit
so genannte Consuetudines (lat. „Gewohnheiten“),
Texte, die für einzelne Klöster oder ganze Klosterverbände
galten. Trotz der einheitlichen Ordnung waren somit zusätzlich
lokale Besonderheiten möglich.
Entgegen der landläufigen Meinung kommt die Formulierung „ora
et labora“ (Bete und arbeite) nicht in der Benediktinerregel
vor, sondern rührt aus einem Schriftbild her, das die
Worte „ora et labora“ so in einen Kreis setzte,
dass sie fortlaufend gelesen werden konnten („ora et
lab|ora“). Der Grundsatz benediktinischen Lebens lautet
im vollen Wortlaut „ora, labora et studia“ (Bete,
arbeite, und studiere).
Neben den Benediktinern und Benediktinerinnen leben auch
Zisterzienser und Zisterzienserinnen, Trappisten und Trappistinnen
(auch Zisterzienser strenger Observanz genannt) – beide
Ordensgemeinschaften sind durch Reformen aus den Benediktinern
hervorgegangen – sowie die Kamaldulenser und die
Gemeinschaft von Jerusalem nach der Regula Benedicti. Die
Regeln der Bettelorden,
wie z.B. der Franziskaner, unterscheiden sich jedoch deutlich
davon.
Die Benediktinerregel ist im Internet unter folgenden
Adressen verfügbar:
www.stiftmelk.at/frame_regula.htm
www.intratext.com/IXT/DEU0017/_INDEX.HTM
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