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Entstehung und Entwicklung der USA

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Die Struktur der Kolonien - Das politische System

Föderalistische Grundstruktur Kommt aus dem Neben- und Miteinander der verschiedenen privilegierten Gesellschaften (Chartered Companies), jede neue Siedlung bildete zunächst ein autonomes Gemeinwesen.
Repräsentationssystem Zunächst in Virginia verwirklicht, wurde auch beibehalten, nachdem Virginia 1624 aus dem Besitz der zusammengebrochenen "London Company" an die Krone zurückfiel und Kronkolonie wurde.
Gemeindestruktur Übernahme der Führung der Gemeinde durch gewählte Vertreter (Presbyter, Kirchenälteste), da sich die Puritaner von der anglikanischen Bischofskirche und ihrer Hierarchie losgelöst hatten. Die Kirchengemeinde ist nicht nur religiöse, sondern auch politische Formation.

Massachusetts - Gottesstaat (Theokratie) Durch die Übersiedlung der Massachusetts Bay Companie, einer ganzen Kolonistengesellschaft, gab keine im Mutterland verbliebene Gesellschaft mehr Richtlinien vor. Die Kolonie wurde unter Winthrops Führung fast souverän. Hier konnten die Prinzipien des Puritanismus verwirklicht und Kirche und Staat, wie Calvin es gefordert hatte, in eine enge Gemeinschaft gebracht werden.

3 Typen von Kolonien:

Die Kronkolonien standen unter der Leitung des Gouverneurs als des Stellvertreters des Königs. In seiner Ernennungsurkunde umschrieb der König die Rechtsverhältnisse zwischen Krone und Kolonisten und erließ damit eine verfassungsähnliche Rechtsgrundlage. Dem Gou-verneur unterstanden sowohl die Exekutive als auch die Justiz. Die Versammlungen der Freien konnten Gesetzesvorlagen unterbreiten, denen der Gouverneur aber zustimmen mußte. Dem Gouverneur stand der Royal Council zur Seite, der sowohl legislative als auch judikati-ve Funk-tionen hatte und dessen Mitglieder in der Regel aus der wirtschaftlichen Oberschicht der Ko-lonien stammten und vom König ernannt wurden. In dieser Funktion entsprach der Royal Council dem englischen Oberhaus.

Die Eigentümerkolonien - nach 1730 nur noch Pennsylvania und Maryland - setzten den Eigentümer an die Stelle des Königs. In dessen Auftrag regierte also der Gouverneur, er ernann-te die Mitglieder des Council.

In den Charter-Kolonien war das Rechtsverhältnis zwischen König und Kolonie durch eine einmal gegebene Charter, eine Urkunde von verfassungsmäßigem Rang, geregelt (Connecticut, Rhode Island). Dieses Rechtsverhältnis war für die Folgezeit festgelegt und konnte nur vom Obersten Gerichtshof oder (durch ein-seitigen Gewalt-akt) von der Krone aufgehoben werden.

In allen Kolonien knüpften die Siedler an die britische Tradition der parlamentarisch-repräsentativen Vertretung an. Das Wahlrecht war fast überall an Besitz geknüpft (Zensuswahlrecht), nur in den puritanisch bestimmten Kolonien an das religiöse Bekenntnis. Damit war ein ständiger Konflikt zwischen der Volksvertretung und dem vom König eingesetzten Gouverneur vorgezeichnet.


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