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      800 Jahre Geslau
   ein Beitrag zur Ortsgeschichte

 

Arbeitsversion  September 2015

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Gemeindereformen


1. Die Gebietsreform unter  Montgelas (1808 - 1817)

Nach einem "Edikt über die Bildung der Gemeinden"  aus dem Jahre 1808 entstanden nach (Philipp Hamann,  2005, S. 4 - siehe unten) aus ehemals 40 000 Gemeinden, Ortschaften und Weiler rund 7000 neue  Gemeinden. Im Rahmen dieser und anderer Reformen ging es einerseits darum, das historische Wirrwarr herrschaftlicher Zugehörigkeit aufzulösen,  andererseits verwaltbare Gemeinden bestimmter Größe zu schaffen.




Die Gemeindereform im 19. Jahrhundert (1810)  führt nach Jehle (2009, S. 964) zu Geslau gehörend die Ortsteile Geslau am Wald,Gunzendorf, Steinach, Aidenau, Kreuth und Dornhausen im Landgerichtsbezirk Leutershausen an. Die Orte  Schwabsroth, Reinswinden, Oberndorf, Oberbreitenau, Unterbreitenau und Lauterbach bildeten die Gemeinde Schwabsroth. Das unten genannte Poppenbach wie auch Burghausen, die zum Gerichtsbezirk Windsheim gehörten erst  in der Zeit von 1821 bis 1834 auf eigenen Wunsch dem  Landgericht Colmberg unterstellt.  (Jehle, 2009, S. 957). "Ein Gut in Reinswinden (Landgericht Rothenburg)
, das zum Patrimonialgericht Poppenbach gehört hatte, wurde der großen Entfernung wegen aus der Überweisung an Rügland ausgenommen"

Stettberg, heute Ortsteil von Geslau, sollte  wie Oberhegenau und Unterhegenau zur Gemeinde Binzwagen.

Scheinbar scheint schon damals die geplante Verwaltungsgliederung auf Widerstand gestoßen sein, den 1818 sind folgende Gemeinden eigenständig:

  • Geslau
  • Gunzendorf mit den Ortsteilen Aidenau, Steinach am Wald und der Neumühle
  • Schwabsroth  mit den Ortsteilen Lauterbach, Oberbreitenau, Oberndorf, Reinswinden, und Unterbreitenau
  • Dornhausen mit dem Ortsteil Kreuth
  • Stettberg
Geslau gehörte nach Jehle (2009)  wie seine heutigen Gemeindeteile

  • von 1862 bis 1879  zum BA Ansbach.
  • von 1880 bis 1938  zum BA Rothenburg
  • von 1938 bis 1972  zum  LK Rothenburg
Demgegenüber gehörte Colmberg und Obersulzbach seit 1862 bis 1972 zum BA/LK Ansbach, was bei  der Gebietsreform im 20. Jahrhundert eine Rolle spielen sollte.
2. Die Gebietsreform von 1971 bis 1978

Sie sollte in Bayern die im Wesentlichen seit der Reform im 19. Jahrhundert bestehenden Zahl von 7000 Gemeinden auf rund 2000  reduzieren. Gründe für die Gemeindereform waren die Schaffung leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen, deren Aufgaben  bei Gemeindegrößen von weniger als 1000 Einwohnern  nicht mehr durch die Gemeinden wahrgenommen werden konnten. Diese Größe unterschritten nach der rechts angegebenen Quelle Anfangs der 70-er Jahre zwei Drittel der bayerischen Gemeinden, über ein Viertel erreichten keine 300 Einwohner. Die Folge der unzureichenden Dienstleistungen war unter anderem auch die Abwanderung in die Städte mit allen ihren negativen Auswirkungen:




Die geplante Neugliederung der Gemeinden in Bayern erregte die Landesteile zum Teil erheblich. So existiert beispielsweise im Bayerischen Hauptsstaatsarchiv ein Dokument  aus  nach dem die Gemeinden Binzwangen, Cadolzhofen, Geslau, Obersulzbach und der Markt Colmberg  zusammengelegt werden sollten.  Ebenso existiert ein Dokument  mit dem "Normenkontrollantrag der Gemeinde Geslau auf Feststellung der Nichtigkeit der Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken zur Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Ansbach vom 7.4.1976 gegen die Neubildung einer Einheitsgemeinde mit Binzwangen, Cadolzhofen, Colmberg, Obersulzbach und Poppenbach sowie für die Einbeziehung in die Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber. "

Welche Gründe damals gegen die ursprünglich geplante Gemeindegliederung vorgebracht wurden muss noch in Erfahrung gebracht werden.

Doch dürften auch die mehr als 100 Jahre währende Zugehörigkeit zum BA/LK Rothenburg eine  Rolle gespielt haben, während Colmberg, Obersulzbach und Poppenbach anderen Bezirksämtern bzw. Landkreisen zugeordnet waren.

Die wesentlich längere Zugehörigkeit zum Kastenamt Colmberg und die jahrhundertelange Grenze zur Freien Reichsstadt Rothenburg und den Dörfern der Landhege dagegen waren wenig ausschlaggebend.

Möglicherweise war die ursprüngliche Idee, die der Schaffung einer auch in der Verwaltung vollkommen eigenständigen Gemeinde, wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist.



Quelle:
Hagar66 [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-3.0-2.5-2.0-1.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0-2.5-2.0-1.0), CC-BY-SA-3.0-2.5-2.0-1.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), CC0, Public domain, FAL oder Attribution], via Wikimedia Commons

Stattdessen  man auf sog. Verwaltungsgemeinschaften, die eigentlich zeitlichbeschränkt die Aufgabe der Verwaltungstätigkeiten für mehrere ansonsten selbstständige Gemeinden übernahm. Für den Zusammenschluss zu Verwaltungsgemeinschaften gab es eine Freiwilligkeitsphase und später eine Zwangsphase.

Geslau schloss sich der VG-Rothenburg an, die wie insgesamt 314 Verwaltungsgemeinschaften mit insgesamt 991 Gemeinden noch  im Jahr 2002 existierten. Die VG-Rothenburg selbst besteht aus 8 Gemeinden.







Seit 1972 besteht
Geslau nach   http://www.hdbg.eu  aus den ehemals selbständigen Gemeinden Geslau, Dornhausen, Gunzendorf, Schwabsroth und Stettberg.
Für diese Gemeinden steht jeweils einer der Bäume als Kennzeichen für das Waldgebiet.

"Der Adler mit den Kleestängeln auf den Flügeln ist das Wappentier, der brandenburgischen Markgrafen und erinnert an deren Herrschaft im Gemeindegebiet".  Dieses Gemeindewappen führt Geslau seit dem 15. 4. 1987.

Der Ortsteil Hürbel der Gemeinde Bieg wurde ebenfalls der Gemeinde Geslau angegliedert. Die Gemeinde Bieg  offensichtlich wegen  zu  geringer Bevölkerungszahlen  (1950: 352 in allen  sechs Ortsteilen).





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