2012 betrug der
Flächenanteil des Waldes in Geslau 22,5 % Anteil. Nach der
Zusammenstellung des Hofbesitze in Geslau von 1742 betrug der
Waldanteil 13,5 %.
Der Unterschied erklärt sich aus der Tatsache, dass
damals
eigenständige Dörfer mit höherem Waldanteil heute zu
Geslau gehören und
die
Zusammenstellung den herrschaftlichen Besitz (siehe) unten nicht
erfasst.
Somit
dürfte der sich der Waldanteil seit 1742 nur unwesentlich
verändert haben. Im
Hochmittelalter dagegen dürfte der Waldanteil insgesamt sogar
geringer gewesen sein.
Am
Rittersberg findet man Relikte möglicherweise ehemaliger
Hochäcker mit Erosionserscheinungen im unteren Bereich unter
heutigen Waldbeständen. Diese schon zu Zeiten der ersten
Landesaufnahme im 19. Jahrhundert bewaldeten Gebiete gehörten zur
damaligen Zeit im Gegensatz zur Karrachmühle Besitz von
Bewohnern von Gunzendorf, während das Gebiet nördlich
Gemeindeeigentum von Gunzendorf war. Die Langstreifenfluren weisen und
die Geländebefunde weisen auf ehemalige agrarische Nutzung hin.
Wann diese aufgegeben wurde und aus welchem Grund ist unsicher.
Tief
eingeschnittene Erosionsrinnen am Rittersberg nördlich von
Gunzendorf (weitere
Fotos)
berichtet Born
(1974, S. 67 ff) über die Ursachen von
Wüstungsperioden des späten Mittelalters. Danach
kam es " noch während der Landausbau des späten Mittelalters
anhielt, ... in einzelnen Gebieten seit 1320/30 zu Entsiedelungen. Sie
nahmen an Umfang ständig zu und erbrachten bis zur Mitte des 15.
Jh. einen beträchtlichen Verlust an Wohnplätzen und
Fluren.... Die wichtigste Ursache der Entsiedelung bildete der
Rückgang der Bevölkerungszahlen durch Hungersnöte und
vor allem durch die 1347/51 erstmals stärker auftretenden
Pestepedmien.... Aus der negativen Bevölkerungsentwicklung
erwuchs die Agrarkrise des späten Mittelalters, als seit etwa 1375
sinkende Getreidepreise das Interesse an Bodenbewirtschaftung
minderten. Dörfer und Einzelhöhe wurden aufgegeben,
Ländereien nicht weiter bestellt, so daß sie sich
schließlich mit Wald überzogen. "
Andererseits
könnten auch die im Unterhangbereich festgestellten
Erosionserscheinungen Grund für die Aufgabe gewesen sein, wobei
Wölbäcker nur bis ins Mittelalter angelegt wurden, weswegen
eine Aufgabe in der frühen Nezeit infolge klimatischer Ereignisse
unwahrscheinlich ist.
Noch im 19. Jahrhundert war der nördliche Teil des Rittersberges
weitgehend unbewaldet und als Gemeindebesitz von Gunzendorf
Hutgebiet, denn 1910 führte dorthin die Hutstraße.
Das rechts
abgebildete Titelblatt der Waldordnung des Fürstentum
Brandenburg-Ansbach aus dem Jahre 1692 fasst u. a. die seit dem
Jahre 1528 getroffenen Regelungen zur Bewirtschaftung der
fürstlichen, aber auch der in Gemeinde- und Privatbesitz
befindlichen Waldgebiete auf über 200 Seiten zusammen. In
der rund 90 Jahre jüngeren Zusammenfassung verschiedener Ordnungen
aus dem Jahre 1784 sind (siehe unten rechts) die
Regeln
für die Entnahme von Bauholz, Brennholz, Werkholz, Holz für
die Köhlerei,
die
Wiederaufforstung,
das
Holzsammeln ebenso wie
das
Sammeln von Eicheln ,
die
Gebühren für die einzlnen Verwendungen sowie
Strafengebühren
bei Verstößen
die
Viehweide auf öden Schlägen
die
Geweinnung von Laub für die Einstreu
die
Gewinnung von Samen
zusammengefasst
.
Ebenso
findet man in dem Dokument Regelungen für die Hege und Jagd.
Auf der Karte der
Uraufnahme sind in Geslau und Umgebung die ehemaligen Besitzungen
geistlicher Herrschaft vermerkt, denn spätestens 1802/1803 wurde
der Besitz kirchlicher Güter säkularisiert::
Gemeindewald
- an die einzelnen Gehöfte vergeben
Staatswald
- ehemaliges Johanniterholz
Communwald
der Stadt Rothenburg auf Gemeindegebiet
Geslau