Zwangsarbeit - Lebensumstände -
Leistungssteigerung durch
Vergünstigungen oder Disziplinierung
Wegen des Unterschiedes zwischen landwirtschaftlichem und industriellem Arbeitseinsatzes und aus Gründen des Leistungsanreizes wurden die rigiden Vorschriften gegenüber ausländischen Arbeitskräften auf Dauer nicht eingehalten. Arbeitserziehungslager Dennoch blieben Bestrafung und Disziplinierung die Hauptmittel zur Steigerung der Arbeitsmoral. Für "arbeitsunlustige" Ausländer richtete die Gestapo Arbeitserziehungslager (AEL) ein. Dorthin sollten arbeitsunwillige, geflohene oder aufsässige Zwangsarbeiter gebracht werden, um sie zu "geregelter Arbeit zu erziehen". Dies geschah, wenn sie für die Produktion wichtig waren. Ansonsten wurden sie sofort in ein Konzentrationslager eingeliefert. Das für Augsburg zuständige AEL befand sich in München-Moosach. Es nahm im August 1941 seinen Betrieb auf und wurde von der Staatspolizeileitsstelle München verwaltet, die gleichzeitig für die Sondergerichtsbarkeit von kriminellen "Ostarbeitern" und Polen zuständig war. Als maximale Haft waren 56 Tage vorgesehen, bei täglicher Arbeitszeit von zehn bis zwölf Stunden sollten die Insassen bei strenger Arbeit (Rodungen, Bahnbau, Erdarbeiten) erzogen werden und ihnen dabei ihr "disziplinwidriges Verhalten eindringlich vor Augen geführt werden". Wurde der Besserungszweck nicht erreicht, erfolgte die Einweisung ins Konzentrationslager. (W. Kucera, S. 39) |
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