Zwangsarbeit - Lebensumstände -
Leistungssteigerung durch
Vergünstigungen oder Disziplinierung

Wegen des Unterschiedes zwischen landwirtschaftlichem und industriellem Arbeitseinsatzes und aus Gründen des Leistungsanreizes wurden die rigiden Vorschriften gegenüber ausländischen Arbeitskräften auf Dauer nicht eingehalten.
Bereits im Oktober 1941 lockerte Sauckel die Bestimmungen über die französischen Kriegsgefangenen, im ihre Arbeitsmotivation zu steigern.
Das gleiche erfolgte mit Zeitverzögerung auch bei den "Ostarbeitern". Die Bewachungsvorschriften wurden gelockert, Verdienstkennzeichnungen anstelle des "OST"-Abzeichens vergeben sowie Vergünstigungen gewährt, z.B. Fahrtmöglichkeit mit Straßenbahnen, Bereitstellung von Schallplatten- oder Büchersammlungen durch die DAF. Diese Vergünstigungen reflektieren die wachsende Bedeutung der Ausländer in der Arbeitsmarktsituation und das Umdenken der Reichsführung von der anfangs rassistisch dominierten zu einer mehr von pragmatischen Gesichtspunkten ausgehenden Haltung.

Arbeitserziehungslager

Dennoch blieben Bestrafung und Disziplinierung die Hauptmittel zur Steigerung der Arbeitsmoral. Für "arbeitsunlustige" Ausländer richtete die Gestapo Arbeitserziehungslager (AEL) ein. Dorthin sollten arbeitsunwillige, geflohene oder aufsässige Zwangsarbeiter gebracht werden, um sie zu "geregelter Arbeit zu erziehen". Dies geschah, wenn sie für die Produktion wichtig waren. Ansonsten wurden sie sofort in ein Konzentrationslager eingeliefert.

Das für Augsburg zuständige AEL befand sich in München-Moosach. Es nahm im August 1941 seinen Betrieb auf und wurde von der Staatspolizeileitsstelle München verwaltet, die gleichzeitig für die Sondergerichtsbarkeit von kriminellen "Ostarbeitern" und Polen zuständig war. Als maximale Haft waren 56 Tage vorgesehen, bei täglicher Arbeitszeit von zehn bis zwölf Stunden sollten die Insassen bei strenger Arbeit (Rodungen, Bahnbau, Erdarbeiten) erzogen werden und ihnen dabei ihr "disziplinwidriges Verhalten eindringlich vor Augen geführt werden". Wurde der Besserungszweck nicht erreicht, erfolgte die Einweisung ins Konzentrationslager.
(Staatsarchiv Augsburg, Regierung von Schwaben und Neuburg, 18643)

(W. Kucera, S. 39)


Öffentliche Abschreckung


Erhängte Zivilisten


Flucht von Russen


Flucht von Zwangsarbeitern 1943


Im Lager


Polizeiliche Vorladung 05/44


Strafanzeige gegen Pascal 05/44


Strengere Behandlung von Polen 12/40


Veröffentlichung von Urteilen 06/43 (1)


Veröffentlichung von Urteilen 06/43 (2)


Veröffentlichung von Urteilen 06/43 (3)


Verhalten in Bädern 08/42 (1)


Verhalten in Bädern 08/42 (2)


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