Teilung
der Geroldsecker Herrschaft unter den Nachkommen Walthers;
Begründung der Linien Lahr und Hohengeroldseck
Die Urkunde ist nicht im Original überliefert, sondern
nur in einer beglaubigten Abschrift ("Vidimus") des Abtes
von Schuttern aus dem Jahres 1422. Die Urkunde stellt
das wichtigste Dokument dar über den Besitzstand
der Geroldsecker in dieser Zeit.