Gehorsam
Eine
der Grundtugenden des Mönchs
und der Nonne:
Unterwerfung unter die Autorität und den Willen eines
anderen.
Zentraler Bestandteile des Gelübds von Möchen
und Nonnen ist der freiwillige, aus innerster Überzeugung
des Glaubens herrührende Gehorsam gegenüber
dem Abt
und seinen Weisungen.
Benediktinerregel Kapitel 5, Satz 3 u. 4 sagen: "Wegen
des heiligen Dienstes, den sie gelobt haben, oder aus
Furcht vor der Hölle und wegen der Herrlichkeit des ewigen
Lebens darf es für sie nach einem Befehl des Oberen kein
Zögern geben, sondern sie erfüllen den Auftrag sofort,
als käme er von Gott."
Und Satz 12: "Sie leben nicht nach eigenem Gutdünken,
gehorchen nicht ihren eigenen Gelüsten und Begierden,
sondern gehen ihren Weg nach der Entscheidung und dem
Befehl eines anderen. Sie bleiben im Kloster und haben
das Verlangen, dass ein Abt ihnen vorstehe."
Bild:
|