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Benediktinerregel

Die Regula Benedicti (RB) oder Benediktinerregel wurde von Benedikt von Nursia im frühen 6. Jahrhundert zur Ordnung des gemeinsamen Lebens der Möche verfasst, vermutlich nach dem Vorbild der sog. Magisterregel. Die Regel enthält in einem Prolog und in 73 Kapiteln grundlegende Aussagen und Vorschriften über das Verhalten der Mönche innerhalb des Klosters, die Tugenden der Möche, Anordnungen für den Gottesdienst, das opus dei, regelt das Verhältnis der Möche untereinander und zwischen Abt und Möchen und gibt Vorschriften über die Verwaltung des Klosters und über die Erziehung der Novizen.

Die Regel ist von den Grundsätzen der Ortsbeständigkeit (stabilitas loci), des klösterlichen Lebenswandels (conversatio morum) sowie des Gohorsams (oboedientia), weiterhin von den Tugenden des Gebets (oratio), der Arbeit (labor), der persönlichen Armut (paupertas sancta) - diese nach dem Vorbild der urchristlichen Gemeinschaft - und des Maßhaltens (discretio) geprägt.

Entgegen der landläufigen Meinung kommt die Formulierung "ora et labora" (Bete und arbeite) nicht in der Benediktinerregel vor, sondern rührt aus einem Schriftbild her, das die Worte "ora et labora" so in einen Kreis setzte, dass sie fortlaufend gelesen werden konnten ("ora et lab|ora"). Der Grundsatz benediktinischen Lebens lautet im vollen Wortlaut "ora, labora et studia" (Bete, arbeite, und studiere).

Die Benediktinerregel war während des frühen und hohen Mittelalters die einzige Vorschrift, die das Klosterleben regulierte udn wurde durch Benedikt von Aniane und die karolingische Klosterreform unter Ludwig dem Frommen zur verbindlichen Regel im Frankrenreich. Ihre Aufweichung war indessen seit dem 11. Jahrhundert Anlass zur Rückbesinnung durch die Reformorden der Zisterzienser und andere, sowie zur Neufassung von Vorschriften durch die Bettelorden.

Bild: Beuroner Kunstverlag
 

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