Benediktinerregel
Die
Regula Benedicti (RB) oder Benediktinerregel wurde von
Benedikt
von Nursia im frühen 6. Jahrhundert zur
Ordnung des gemeinsamen Lebens der Möche verfasst,
vermutlich nach dem Vorbild der sog. Magisterregel. Die
Regel enthält in einem Prolog und in 73 Kapiteln
grundlegende Aussagen und Vorschriften über das Verhalten
der Mönche innerhalb des Klosters, die Tugenden der
Möche, Anordnungen für den Gottesdienst, das
opus
dei, regelt das Verhältnis der Möche
untereinander und zwischen Abt
und Möchen und gibt Vorschriften über die Verwaltung
des Klosters und über die Erziehung der Novizen.
Die
Regel ist von den Grundsätzen der Ortsbeständigkeit
(stabilitas loci), des klösterlichen Lebenswandels
(conversatio morum) sowie des Gohorsams (oboedientia),
weiterhin von den Tugenden des Gebets (oratio), der Arbeit
(labor), der persönlichen Armut (paupertas sancta)
- diese nach dem Vorbild der urchristlichen Gemeinschaft
- und des Maßhaltens (discretio) geprägt.
Entgegen
der landläufigen Meinung kommt die Formulierung "ora
et labora" (Bete und arbeite) nicht in der Benediktinerregel
vor, sondern rührt aus einem Schriftbild her, das
die Worte "ora et labora" so in einen Kreis
setzte, dass sie fortlaufend gelesen werden konnten ("ora
et lab|ora"). Der Grundsatz benediktinischen Lebens
lautet im vollen Wortlaut "ora, labora et studia"
(Bete, arbeite, und studiere).
Die
Benediktinerregel war während des frühen und
hohen Mittelalters die einzige Vorschrift, die das Klosterleben
regulierte udn wurde durch Benedikt von Aniane und die
karolingische Klosterreform unter Ludwig dem Frommen zur
verbindlichen Regel im Frankrenreich. Ihre Aufweichung
war indessen seit dem 11. Jahrhundert Anlass zur Rückbesinnung
durch die Reformorden der Zisterzienser
und andere, sowie zur Neufassung von Vorschriften durch
die Bettelorden.
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