Gebrauchte Filter können als “ chemikalienbehaftete Betriebsmittel “ entsorgt werden. Die Filter dürfen anorganische oder organische Verunreinigungen enthalten – niemals aber Quecksilber* !
Gebrauchtes Fließpapier zum Aufnehmen von Chemikalienrückständen, sowie Schläuche, Handschuhe und in begrenztem Umfang auch Trockenmittel* wie Calciumchlorid* können in gleicher Weise entsorgt werden. Es muss darauf geachtet werden, dass:
· die Entsorgung als Sondermüll im Einzelfall notwendig ist.
· Schutzhandschuhe nicht zu lange getragen werden dürfen, damit sie nicht als Sondermüll entsorgt werden müssen.
· wenn der Filter mit nichts anderem als Natriumsulfat verunreinigt ist, er in den Hausmüll gegeben werden kann.
Zum Sammeln gibt es in der Materialverwaltung Klarsichtbeutel. Da diese Beutel nicht chemikalienresistent sind, müssen alle in die Beutel gegebene Abfälle zuvor lösungsmittelfrei ablüften. Sehr gefährlich- und deshalb verboten- sind in die Beutel gegebene Glasabfälle, weil die Beutel von der Materialverwaltung in Papptonnen verpackt werden und die dort Beschäftigen sich dabei leicht schneiden können. Um das Verpacken leicht zu ermöglichen, dürfen die Beutel auch nicht prall gefüllt sein.
Zur Abgabe wird der Beutel mit einem Clip verschlossen. Anschließend wird der Beutel in einen zweiten gleichartigen Beutel verpackt, wobei zwischen die Beutel das dafür vorgesehene Etikett so gesteckt wird, dass es von außen lesbar ist. Falsch befüllte Beutel werden von der Materialverwaltung zurückgewiesen.
Quecksilberhaltige Filter sind grundsätzlich gesondert zu entsorgen. Da solche Abfälle im Haus derzeit praktisch nicht vorkommen, steht dafür kein Etikettenvordruck zur Verfügung. Daher muss man sie selbst mit einem Text beschriften, der lautet:
PAPIERFILTER MIT QUECKSILBERHALTIGEN VERUNREINIGUNGEN.