Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg ist seit dem Vertrag über die Europäische Gemeinschaft von 1993 ein vollwertiges Organ.
Die 15 Mitglieder werden vom Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Parlament für sechs Jahre ernannt.

Die Hauptaufgabe besteht darin, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben zu prüfen.

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(Quellen: Text: www.europa.eu.int)

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