Die Ordnung der Europäischen Union
Eine
Versammlung der Staats- und Regieungschefs sowie der
Außenminister der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat,
der seit 1974 (Damals noch EG-Gipfeltreffen) etwa zweimal
jährlich zusammentritt,hat in der letzten Zeit an Bedeutung
verloren, allerdings dient er immer noch der Erörterung
Grundsätzlicher Leitlinien der Europäischen Politik, wie
etwa Entscheidungen über Teilnahmen an der
Währungsunion.
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Europäischer Gerichtshof
Ansässig in Luxemburg, besteht der EuGH aus 15
Richtern, die für eine Amtszeit von sechs Jahren von
den Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt werden. Die
Entscheidungen des EuGH beruhen auf Europäischen
Verträgen, nationale Urteile können revidiert
werden.
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Europäischer Rechnungshof
(Schaubild)
Kontrolliert die Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Er
wacht somit gemeinsam mit dem Parlament über die
Haushaltsführung der Kommission, Wobei den 15
Mitgliedern (die auch an bestimmten
Parlamentsausschüßen teilnehmen) ca. 400 Beamte
unterstehen.
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Der
Ministerrat besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten
(Themenabhängig), meistens aus den Außenministern sowie
einem Ausschuß der ständigen Vertreter; er ist das
wichtigste Beschluß- und Lenkungsorgan der EU. Der Vorsitz
wechselt halbjährig unter de Mitgliedsstaaten. Seit
Gründung der Europäischen Union (1993; davor EG) kann der
Rat Beschlüsse nur nach einer Gesetzesvorlage der Kommission
fassen. In einigen Fällen, die Verkehr, Landwirtschaft oder
Steuern betreffen, kann der Rat auch nach Anhörung des
Parlaments direkt Gestze verabschieden.
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Dieser Ausschuß wurde ins Leben gerufen,um der
Bevölkerung der EU-Staaten ein Mitspracherecht zu
gewährleisten. Zu diesem Zweck sind hier
repräsentative Mitglieder der wichtigsten Berufs- und
Sozialstände vertreten. Die Vorschläge des
Ausschusses zu Gesetzvorlagen sind allerdings weder
für den Ministerrat noch für die Kommission
bindend.
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Ähnlich organisiert wie der Wirtschafts- und
Sozialausschuß, vertritt dieser Ausschuß
regionale und lokale Interessen der
Gebietskörperschaften der einzelnen Staaten.
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Die Europäische Kommission
(Schaubild)
Besteht
aus 20 Kommissaren (davon ein Präsident), die von den
EU-Mitgliedsstaaten nach häufig wechselndem Schlüssel
vorgeschlagen aber erst vom Parlament für eine Amtszeit von
fünf Jahren ernant werden. Jeder Kommissar ist unabhängig
von der Regierung seines Staates; der Präsident ist
gleichzeitig auch Mitglied des Europarats. Die, hauptsächlich
in Brüssel stationierte Kommission ist in 24
Generaldirektionen unterteilt und zählt zu seinen wichtigsten
Befugnissen das Initiativrecht (Recht zu Gesetzesentwürfen),
Das Exekutivrecht(Erlassen von Durchführungsverordnungen vor
allem im Bereich des Haushalts- und der Fondverwaltung), das
Kontrollrecht (Überwachung der Einhaltung der
EU-Verträge) und das Legislativrecht (Erlassen von
Verordnungen EGKS und EURATOM betreffend) außerdem vertritt
die Kommission die EU in internationalen Organisationen.
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Europäisches Parlament
(Schaubild)
Das
Parlament sitzt in Straßburg, wobei das Generalsekretariat
in Luxemburg und ständige Ausschüsse in Brüssel
stationiert sind. Das Plenum, das aus 626 Abgeordneten besteht,
wird alle fünf Jahre direkt durch die Bürger der
Mitgliedstaaten gewählt und wählt seinerseits alle 2
1/2 Jahre das aus einem Präsidenten und 14
Vize-Präsidenten bestehende Präsidium. Das
Europäische Parlament hat keine legislative Funktion,
sondern wirkt nur beratend und kontrollierend. So kann es etwa
die Kommission auffordern Gesetze zu entwerfen oder zu
ändern. Es hat auch Mitspracherecht in Fragen der Kultur,
Bildung, Gesundheit und Forschung, sowie beim Binnenmarkt und in
Haushaltsangelegenheiten und muß bei der Aufnahme neuer
Mitgliedsstaaten und der Ernennung der Kommissionsmitglieder
seine Zustimmung geben.
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Die Länder der Europäischen Union
( mit Hymne )
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