Seit 2008 stehen die Inhalte im ZUM-Wiki und seitdem alle Wikis auf ZUM.de unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 DE und sind somit Open Educational Resources (OER). Um genau zu sein: Die genannte Lizenz gilt immer dann, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Denn einzelne Bilder z.B. stehen unter anderen Lizenzen.

Der ZUM-Vorstand hat sich seitdem immer wieder eindeutig für freie Bildungsinhalte (OER) eingesetzt. Und dies ist in vieler Hinsicht eine logische Fortsetzung dessen, was von Anfang an für alle Inhalte auf ZUM.de galt.

Alle Inhalte in den so genannten Autorenseitenauf ZUM.de (also von einzelnen Autor*innen verantwortete Inhalte) standen von Anfang an kostenlos für eine Nutzung in Unterricht und Schule zur Verfügung. Allerdings wurde in der Regel explizit eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. – Ausnahmen waren nur in Rücksprache mit den jeweiligen Autor*innen möglich.

Diese Bedingungen gelten wie vor 20 Jahren nach wie vor z.B. für die dwu-Unterrichtsmaterialien, die mit weit über 48 Millionen Mediendownloads seit 1997 eine der erfolgreichsten Seiten auf ZUM.de war und ist.

Eine kurze Zeit lang war unser Bestreben im ZUM-Vorstand, die einzelnen Autorinnen und Autoren davon zu überzeugen, die von ihnen verantworteten Inhalte auf eine OER-Lizenz umzustellen. Die meisten Autor*innen eigenständiger Seiten auf ZUM.de blieben jedoch bei ihren ursprünglichen Nutzungsbedingungen. – Eine der wenigen, aber zugleich eine sehr bedeutsame Ausnahme bilden K. Dautels ZUM-Seiten.

Das weiterhin bestehende Nebeneinander von Seiten einzelner Autor*innen, die kostenlos für Schule und Unterricht, aber nicht kommerziell, nutzbar sind, und von Seiten in allen Wikis sowie auf einigen Autorenseiten, die als OER unter der Lizenz CC -BY-SA 3.0 DE auch kommerziell genutzt werden dürfen, akzeptieren wir im ZUM-Vorstand, da wir uns in erster Linie als eine Organisation von Lehrer*innen für Lehrer*innen verstehen, Und die Hauptzielgruppe, also Lehrerinnen und Lehrer, ist vor allem daran interessiert, Materialien und Ideen frei für den eigenen Unterricht nutzen zu können. Und dies ist in beiden oben genannten Fällen möglich. Ein Unterschied entsteht erst dann, wenn wenn ein Inhalt kommerziell, z.B. in einem Schulbuch, genutzt werden soll. – In der Praxis hat sich gezeigt, dass die meisten Autor*innen auf ZUM.de bei einer Anfrage für eine entsprechende Benutzungserlaubnis großzügig reagiert haben.

Zu Recht wird die ZUM trotz der unterschiedlichen Lizenzierungen in verschiedenen Bereichen als OER-Portal wahrgenommen. Denn erstens werden in weiter gefassten Definitionen von OER auch Inhalte mit einem „NC“ für „keine kommerzielle Nutzung“ als OER angesehen. Zweitens liegt der Schwerpunkt auf ZUM.de in den letzten Jahren vorwiegend in den Wikis und auf den wenigen eindeutigen OER-Autorenseiten wie zum.de/kdautel.  Und drittens hat die ZUM selbst in den letzten Jahren vielfach öffentlich Stellung für OER bezogen und zu dem ZUM-Treffen 2015 mehrere OER-Intiativen sowie für OER engagierte Einzelpersonen unter dem Motto „OER-Intiativen bündeln ihre Kräfte“ eingeladen. Ein bedeutsames Ergebnis dieses Treffens war dann der am 1. November 2015 im Tagunszentrum Schmerlenbach unterzeichnete und später von zahlreichen weiteren Organisationen mitunterzeichnete „Schmerlenbacher Appell“ mit der Hauptaussage: „Von der öffentlichen Hand geförderte Lernmaterialien müssen offen lizenziert sein!

Ich freue mich sehr, dass ich die ZUM auf ihrer Weg zu einer heute weithin beachteten und anerkannten OER-Plattform jahrelang prägend mit begleiten konnte. Und zugleich bin ich mir aufgrund der aktuell durch den ZUM-Vorstand und durch viele Mitglieder initiierten Änderungen sicher, dass sich der OER-Charakter der ZUM noch weiter stärken wird.

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