Fremdenhass Im Grundgesetz, Artikel 3, heißt es: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Gewalt Gewalt ist Hass Wie kann man Menschen hassen? Schwarz No light in the dark Silbern Fremdenhass Fremdenhass bezeichnet eine ablehnende, häufig aggressive Haltung einer Gruppe oder einzelner Personen gegenüber Menschen aus anderen Kulturen. Fremdenfeindlichkeit (Xenophobie) ist eng mit Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Regionalismus verbunden. Propagiert wird eine Überlegenheit der eigenen Gruppe und der eigenen Kultur gegenüber Fremden. Im Gegenzug werden Ausländer für Arbeitslosigkeit, Armut und andere sozialen Mißstände verantwortlich gemacht. Zur individuellen Gewalt kommt es laut dieser Theorie, wenn eine Unterstützung des eigenen (übertriebenen) Rechtsstandpunktes durch die Staatsgewalt vermisst wird. Das Interesse des Staates an der Anwesenheit von Ausländern wird dabei ignoriert. Das Bewußtsein von Fremdenfeindlichkeit unterstellt, dass es eine nationale Gemeinsamkeit der Inländer gibt. Doch die gesellschaftlichen Unterschiede sind schon alleine im wirtschaftlichen Bereich so groß, dass es diese Gemeinsamkeit gar nicht gibt. Das Bewusstsein von Fremdenfeindlichkeit ist politisch geprägt. Danach werden der eigene Staat und die bestehende Wirtschaftsordnung gestützt und Ausländer werden für die Beschränkungen des eigenen Lebens verantwortlich gemacht. Kritiker dieser Theorie weisen darauf hin, dass Fremdenfeindlichkeit auch dann
entstehen kann, wenn keine größere Zahl von Ausländern in einer bestimmten Region
lebt. Außerdem richten sich Übergriffe nicht gegen Ausländer im Allgemeinen, sondern
besonders gegen Menschen afrikanischer, asiatischer oder osteuropäischer Herkunft.
Studien aus den neunziger Jahren haben gezeigt, dass gewalttätige Konflikte nicht
zwischen In- und Ausländern ausbrechen, sondern an Hautfarbe, Religion und kulturelle
Besonderheiten gebunden sind.
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