Definition
Schloss
Unter
einem Schloss versteht man allgemein eine bauliche Anlage,
die über die Erfüllung der grundlegenden Bedürfnisse
der Wohnfunktion wesentlich hinausgeht und in ihrer Ausformung
und Gestaltung besonderen Aufwand zeigt.
Historisch
geht das Schloss aus der mittelalterlichen Burg hervor,
die ihre Wirtschaftsfunktionen an eine ausgebaute Verwaltung
und ihre Verteidigungsfunktionen an die moderne Festung
abgegeben hat. Dadurch konnte sich der Wohn- und der Repräsentationsteil,
in dem sich die wirtschaftliche und politische Macht des
Bauherrn spiegeln konnte, frei entfalten. Besondere Pracht
wurde in der Außenwirkung, d.h. in der Gestaltung
der Fassade, wie auch in der Ausstattung und Anlage der
Innenräume, d.h.. in den Wohn- und Repräsentationsräumen
(Festsaal) entfaltet.
In der
Baugeschichte unterscheidet man gewachsene Anlagen (Heidelberger
Schloss) von neu gegründeten Anlagen (Potsdam, Sanssouci)
und Stadtschlösser (Berlin, Mannheim) von Sommer- und
Nebenresidenzen.
In der
Barockzeit neu gegründete Residenzen sind grundsätzlich
sowohl auf die (oft ebenfalls neu gegründete) Stadt
als auch auf den dahinter angelegten Park bezogen.
Bild:
Güstrow, Schloss der Herzöge von Mecklenburg
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