Grundbegriffe: Schlossbau

  

Definition Schloss

Unter einem Schloss versteht man allgemein eine bauliche Anlage, die über die Erfüllung der grundlegenden Bedürfnisse der Wohnfunktion wesentlich hinausgeht und in ihrer Ausformung und Gestaltung besonderen Aufwand zeigt.

Historisch geht das Schloss aus der mittelalterlichen Burg hervor, die ihre Wirtschaftsfunktionen an eine ausgebaute Verwaltung und ihre Verteidigungsfunktionen an die moderne Festung abgegeben hat. Dadurch konnte sich der Wohn- und der Repräsentationsteil, in dem sich die wirtschaftliche und politische Macht des Bauherrn spiegeln konnte, frei entfalten. Besondere Pracht wurde in der Außenwirkung, d.h. in der Gestaltung der Fassade, wie auch in der Ausstattung und Anlage der Innenräume, d.h.. in den Wohn- und Repräsentationsräumen (Festsaal) entfaltet.

In der Baugeschichte unterscheidet man gewachsene Anlagen (Heidelberger Schloss) von neu gegründeten Anlagen (Potsdam, Sanssouci) und Stadtschlösser (Berlin, Mannheim) von Sommer- und Nebenresidenzen.

In der Barockzeit neu gegründete Residenzen sind grundsätzlich sowohl auf die (oft ebenfalls neu gegründete) Stadt als auch auf den dahinter angelegten Park bezogen.

Bild: Güstrow, Schloss der Herzöge von Mecklenburg

   

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