Grundbegriffe: Kirchengebäude

  

Kloster

(vom lateinischen claustrum = abgeschlossener Bezirk)
Bauliche Anlage für eine auf besonders intensive Verwirklichung religiöser Ideale ausgerichtete und nach strenger Regel lebende Lebensgemeinschaft von Männern (Mönchen) und Frauen (Nonnen). Diese Anlage enthält vor allem das für den religiösen Kult bestimmte Gebäude (Kirche, Tempel etc.) sowie Wohn- und Arbeitsräume für die Bewohner.

Im Christentum gibt es vor allem katholische und orthodoxe Klöster, aber auch evangelische und ökumenische.

Das Klosterwesen im Abendland beginnt nach einigen Vorstufen mit Benedikt von Nursia und seiner Klosterregel im 6. Jh. n. Chr. und erlebt in seiner ganzen, bis heute reichenden Geschichte immer wieder zum Teil tief greifende Reformansätze.

Vom Kloster zu unterscheiden sind nicht auf Gemeinschaft gerichtete Lebensformen wie Einsiedler (Eremiten) und Gemeinschaften, die nicht nach strenger gemeinschaftlicher Regel leben (Stiftsherren, Kanoniker).

Beispiel: Klosteranlage Obermarchtal (Bild Landesmedienzentrum B-W)

   

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