Die Karlsbader Beschlüsse

Nach der grundsätzlichen Einigung mit Preußen (Teplitzer Punktation, 1.8.1819) berief Metternich die Minister der "vertrauenswürdigsten" Staaten (Preußen, Hannover, Sachsen, beide Mecklenburg, Nassau, Bayern, Baden, Württemberg) zu einer Konferenz nach Karlsbad ein, wo die sog. "Karlsbader Beschlüsse" zur Erhaltung der inneren Sicherheit gefaßt wurden. In 4 Beschlüssen, die der Bundestag am 20. September 1819 formal billigte, wurde festgelegt:

- Säuberung der Universitäten von Professoren, die verderbliche oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabende Lehren verbreiten. Überwachung von Professoren und Studenten, Unterdrückung der Burschenschaften.

- Einrichtung einer Vorzensur für Zeitungen, Zeitschriften und Druckwerke unter 20 Bogen (entspr. 320 Seiten).

- Schaffung einer Bundesbehörde zur Untersuchung und

- Vollzug der Beschlüsse des Bundestags durch alle Bundesglieder (Exekutionsordnung, am 3. Juli 1820 beschlossen).

Die "Karlsbader Beschlüsse" bildeten so die Grundlage für eine weitgehende "Demagogenverfolgung", die die Epoche der Restauration und Reaktion kennzeichnete. Besonders gründlich ging Preußen hierbei vor. Die Säuberungen trafen Männer wie den Bonner Professor für Geschichte Ernst Moritz Arndt, der schon zur Zeit der Befreiungskriege mit nationalen Kampfschriften und Liedern hervorgetreten war, oder den "Turnvater" Friedrich Ludwig Jahn, der die Körperertüchtigung als Mittel der vormilitärischen Ausbildung propagierte.


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