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Fächer : z. B. Geschichte Kl.6, Heimat- und Sachunterricht Kl.3
Anlässlich der Einweihung unserer “angebauten” und renovierten GHS Satteldorf im Sommer 1997 habe ich aus der Satteldorfer Ortschronik des Altbürgermeisters Hermann Hommel einen “Streifzug durch die Satteldorfer Schulgeschichte” (Titel) zusammengestellt.
Interessierte Kolleginnen und Kollegen können dadurch vielleicht einen kleinen Einblick in das Schulleben auf dem Lande von früher und seine Entwicklung gewinnen.
Die Hauptarbeit leistete, wie schon oben erwähnt, der Altbürgermeister Hommel, der aus alten Unterlagen die Ortsgeschichte der Gemeinde verfasste.
Satteldorf liegt im Landkreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) nahe bei der Stadt Crailsheim. Es hat ca. 4800 Einwohner (1997).
Wir haben ein dreizügige Grundschule und eine (noch) zweizügige Hauptschule mit den Klassen 5 und 6. Die Klassen 7 -9 gehen in das nahegelegene Crailsheim. Die Schülerzahl beträgt ca. 320 (1997/98).
Bezüge zum Lehrplan B-W: Heimat- u.Sachunterricht Kl.3 / AB3 : Den Ort erkunden
Geschichte Kl.6 / LP1: Örtliche historische Funde und Zeugnisse
Literatur : Satteldorf, Ortschronik von Hermann Hommel, Hohenloher Druck- und
Verlagshaus, Crailsheim
Streifzug durch die Satteldorfer Schulgeschichte
Ein Satteldorfer Schulhaus wird erwähnt. Es wurde vermutlich im Dreißigjährigen Krieg abgebrannt und danach wieder aufgebaut.
1812
Der Schullehrer C.A. Henninger, 34 Jahre, verheiratet, 3 Kinder, wird als Schulmeister eingesetzt. Die Schulzeit beträgt im Winter 6 und im Sommer 4 Schulstunden. Im Winter gibt der Lehrer im Rechnen unentgeltlich Privatstunden.
Die Lehrerbesoldung damals: 140 fl (ca. 239,40 M) im Jahr, dazu 13,5 Zentner Dinkel. Er muß 127 Schüler allein unterrichten. Nur eine Schulstube ist vorhanden. Das Holz für die Heizung wird umsonst gegeben.
Die Schulzeit ist im Sommer von 6-10 Uhr und im Winter von 8-11 Uhr und jeweils nachmittags von 12-3 Uhr.
Bei den Schulstrafen heißt es : “... körperliche Züchtigungen sollen sparsam angeordnet werden...”
Die Schulaufsicht hatte der Ortspfarrer. Er visitiert und beurteilt den Lehrer.
Das Schulhaus ist baulich im schlechtesten Zustand. Der Pfarrer Krais schreibt dazu: “... auf dem Einsturz stehend...” Das Kirchen- und Pfarrlehen geht auf die “Krone” Württemberg über. Heute würde man sagen: “Wird staatlich.”
1828
Der Schulhausneubau erfolgt mit “staatlichen” Mitteln. Im Erdgeschoß wohnt der Schulmeister nebst Kuh-, Schweine- und Schafstall, denn “...er ist auf die Bewirtschaftung seiner Grundstücke angewiesen, um seine Familie ernähren zu können.”
Im Obergeschoß sind zwei Schulräume und ein Zimmer für den Schulgehilfen. Der Schulabort befindet sich gegenüber der Schule.
Die Schule hat 135 Schüler.
Die Schulmeisterbezüge betragen nun pro Jahr: 180 fl (ca. 307,80 M) und 13,5 Zentner Dinkel, dazu noch Holz aus dem Staatswald.
Das von den Eltern zu bezahlende Schulgeld betrug 45 kr (ca.1,28 M) um 1810, später 1 fl (etwa 1,71 M) pro Kind.
Durch die Pockenschutzimpfungen seit 1818 geht die Kindersterb- lichkeit zurück und die Schülerzahlen steigen an.
(Schülerzahl 1830:149)
Schulmeister Henninger stirbt. Der Schulgehilfe (sein Sohn) wird Amtsverweser.
Es gibt ein neues Schulgesetz in Baden-Württemberg: Räumliche Gegebenheiten werden vorgeschrieben, aber die Kirche (durch den Ortsgeistlichen) bleibt weiterhin Schulaufsichtsbehörde.
Die Lehrer werden Staatsbeamte und teilweise vom Staat bezahlt. Es gibt Hauptlehrer (Schulmeister), Unterlehrer und Lehrgehilfen. Nur der Hauptlehrer ist fest angestellt.
Ab 90 Schüler müssen es 2 Lehrer, ab 180 Schüler 3 Lehrer sein. Tüchtige Lehrer dürfen ausnahmsweise auch bis zu 120 Schüler alleine unterrichten.
Jedes Kind ist nun vom 7. bis zum 14. Lebensjahr schulpflichtig. Das Schulgeld auf dem Land beträgt 48 kr (ca. 1,37 M) pro Jahr.
Aus einer Lehrerbeurteilung durch den Pfarrer: “... Leistungen hinsichtlich der deutschen Sprache gering, ... Musik sehr gut...”
Die Schülerzahl wächst auf 194, davon sieben taubstumm oder “simpelhaft” (d.h. geistig behindert).
1859
Durch Zwangsdeportation kinderreicher Familien und Auswanderung sinkt die Schülerzahl auf 140.
Der Lehrgehilfe (unständige Lehrer) Klein bekommt 50 fl (ca. 85,50M) und 7,5 Zentner Dinkel für dieses Jahr.
An der Volksschule Satteldorf wird eine Winterabendschule eingerichtet. Entlohnung für den Lehrgehilfen Strähle für 2 Abende zu 2 Stunden 40 kr pro Woche (ca.1,14 M) . Der Schulmeister erhält 6 fl (ca.10,26 M) pauschal für die Beheizung während dieser Zeit.
Die Gesamtbezüge (Geld- und Sachbezüge) des Schulmeisters betragen 425 fl (das entspricht ca. 726,75 M) pro Jahr.
Die Ablösung der Schulhausbaulast geht vom Staat auf die Schulgemeinde Satteldorf über. Mit dieser Ablösesumme wird das Schulhaus hergerichtet. U.a. bekommt der Lehrer ein zweites heizbares Zimmer u. das Schulabortsgebäude eine Trennwand für Buben und Mädchen.
Für die 50 “turnpflichtigen” Schüler werden 50 eiserne Turnstäbe angeschafft, zwei extra für den Lehrer.
Für die beiden jüngsten aus der Schule entlassenen Jahrgänge (Knaben) wird der Besuch der Winterabendschule eingeführt.
Mädchen haben dafür den dreijährigen Besuch der Sonntagsschule von je 40 Jahresstunden.
1909
Das neue Volksschulgesetz löst das alte von 1836 ab. Die Schulen gehen endgültig in staatliche Aufsicht über. Anstelle der kirchlichen tritt die staatliche Schulaufsicht durch die Schulämter.
Die Höchstzahl einer Klasse wird von 90 auf 60 gesenkt. Die bisherige zweiklassige Volksschule Satteldorf hatte in der Unterklasse 80 Schüler und in der Oberklasse 73 Schüler. Satteldorf mußte also eine weitere Klasse schaffen.
1913/1914
Der Neubau von Schulhaus und Lehrerwohngebäude erfolgt. Das neue Schulhaus enthält 3 Schulsäle, zwei Zimmer für den Unterlehrer,einen Ausweichraum,ein Lehrmittelzimmer sowie einen Turnraum. Die Toiletten waren in einem separaten “Schulabortsgebäude” untergebracht.
Das Schulgeld betrug bis 1920 für das erste Kind 2 Mark, das zweite und dritte 50 Pfennige, übrige Kinder sind frei.
1915
In den Mansarden des neuen Schulgebäudes werden 15 Kriegsgefangene für 5 Monate untergebracht. Die Wachmannschaften wohnen in der leeren Unterlehrerwohnung.
1920
Die Volksschule Satteldorf wird dreiklassig.
1927
Das neue Schulgesetz sieht eine achtjährige Schulpflicht vor. Wegen der dadurch entstehenden Kosten beantragt und bekommt die Gemeinde einen Aufschub mit der Einführung bis 1933.
Im Untergeschoss des Schulgebäudes wird eine Schulküche eingebaut.
Die dritte unständige Lehrerstelle wird in eine ständige (d.h. feste) umgewandelt.
Ein vierter Klassenraum wird eingebaut und das achte Schuljahr endlich verwirklicht.
In der Schulküche wird die Schulspeisung (“Hoover- Speisung”) für unterernährte Schulkinder zubereitet. Bis zu 55 Kinder nehmen daran teil.
Eine erneute Schulhauserweiterung und der Turnhallenneubau erfolgen. Die Erweiterung des bestehenden Schulhauses umfasst u.a. 4 Klassenräume mit Nebenräumen. Im Untergeschoss des Altbaus werden Toiletten eingebaut. Der frühere Turnraum wird nun als Werkraum benützt. Eine Lehrküche wird eingebaut.
Das neunte Pflichtschuljahr wird eingeführt. Die Klassenstärkenrichtzahl in der Hauptschule beträgt 38 Schüler.
Die 82 Schüler der Hauptschulklassen 8 und 9 werden nach Crailsheim (Leonhard-Sachs-Schule) umgeschult. Die Klasse 7 folgt 1977.
Der Umbau des Erweiterungsbaus der GHS Satteldorf für 2 Kindergartengruppen erfolgt.
Die Kindergartengruppen beziehen die umgebauten Räume in der Schule Satteldorf.
Der Kindergarten zieht in den Neubau um. Die bisherigen Kindergartenräume werden wieder zu Schulräumen umgebaut.
1996
Der Erweiterungsbau der Schule wird fertiggestellt und bezogen.
1997
Die Gesamtmaßnahme “Erweiterung, Umbau und Renovierung der GHS Satteldorf” wird abgeschlossen.