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Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns

Christian Meier, Bundeszentrale für politische Bildung (2010), 159 Seiten

Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns - Cover
In seiner Schrift "Das Gebot zu vergessen und die Unabweisbarkeit der Erinnerung. Vom öffentlichen Umgang mit schlimmer Vergangenheit" zeigt Christian Meier in dem Aufsatz "Erinnern - Verdrängen - Vergessen" auf, dass in der europäischen Geschichte über 2000 jahre lang am Ende von Auseinandersetzungen wie Bürgerkriegen und Kriegen immer wieder ein öffentliches Gebot zu vergessen stand. An zahlreichen Beispielen aus der antiken griechischen Geschichte, deutlich pauschaler dann auch der mittelalterlichen und neuzeitlichen europäischen Geschichte weist er nach, dass diese Haltung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts durchgängig vorhanden war. Als Begründung dafür findet er folgende Thesen:
1. Wenn man in Frieden zusammenleben will und nicht alte zu immer neuen Streitigkeiten führen sollen, dann muss einmal ein Schlusspunkt gesetzt werden.
2. Um des Friedens willen verzichtet man auf das Bestrafen von Unrecht auch darum, weil man weiß, dass die Gruppe der Verlierer fast jede Bestrafung von Beteiligten ihrer Gruppe als ungerecht und als Siegerjustiz empfinden würde.
3. Wenn politische Einheiten sich nicht vernichten können und in Frieden zusammen leben wollen, müssen sie sich gegenseitig respektieren.
4. Unrecht, das man im Auftrag eines Staates begangen hat, lässt sich besonders schwer einsehen, wenn man von der Rechtmäßigkeit der staatlichen Ordnung ausgeht.
5. Staaten können Unrecht offenbar besonders schwer zugeben, weil sie um ihre zukünftige Autorität besorgt sind.
6. Nach Neuanfängen ohne gegenseitiges Aufrechnen ist nicht nur nach Kriegen Bedarf. (Meier, S.45-47)

Gegenüber dem bis dahin in der Geschichte immer wieder eingeforderten Gebot des Vergessens kommt es nach Meier in Deutschland nach 1945 zu "einer welthistorisch völlig neuen Situation" (S.49).

In Nachkriegsdeutschland ab 1945 folgte auf die Bestrafung der Hauptverantwortlichen durch die Alliierten und das Scheitern einer Art vollständiger Säuberung zunächst eine Phase des Totschweigens.

Meier fragt, ob in der Phase bis 1958 "die Wahrheit über die NS-Vergangenheit wirklich zumutbar war. Wäre die damalige bundesrepublikanische Gesellschaft dadurch nicht stark überfordert gewesen? Wobei man sich streiten kann, ob sie überfordert war, weil sie verstockt, oder verstockt, weil sie überfordert war." (S.68)

Der Umschlag kam, als ein Verantwortlicher für Massenexekutionen auf Wiedereinstellung klagte.
"Indem einer allzu unverschämt auf das Vergessen baute, führte er das Ende der Vorherrschaft des Vergessens herbei." (S.70)
Dies ist der - nach Meier - welthistorisch neue Vorgang eines Versuchs der Aufarbeitung des Geschehens (das seiner Meinung nach freilich zu Unrecht oft "Vergangenheitsbewältigung" genannt wurde).

"Das Erstaunlich an diesem langgestreckten Prozeß der Erinnerungsarbeit war, daß sie - entgegen den vor allem auf "konservativer Seite" gehegten Befürchtungen - spätestens seit den neunziger Jahren den Deutschen als Vorzug angerechnet wird." (S.76)

"Wo es sich um Genozid handelt, wird mit aller Macht gegen das Vergessen anzukämpfen sein. Auch deswegen, damit nicht jemand wie Hitler aus dem Beschweiigen des Mords an den Armeniern den Schluß zieht, man könne alles machen, ohne dafür büßen zu müssen." (S.89)


Der zweite Aufsatz des Bandes "Mentalitätsprobleme der deutschen Vereinigung" hat mit dem ersten das Thema "Vom öffentlichen Umgang mit schlimmer Vergangenheit" gemeinsam. Im Wesentlichen handelt er freilich von den Zumutungen, die auf die Bevölkerung der neuen Bundesländer nach der von ihr gewollten Vereinigung zukamen: "Was [...] auf die DDR-Bürger [...] zukam, war ungeheuerlich." (S.143)
Nachdem sich die sozialen Probleme seit der Finanzkrise bundesweit verschärfen, dürften sich diese Erfahrungen allerdings etwas relativieren. Vielleicht spielt auch eine Rolle, dass jetzt von den Griechen ähnliche Anpassungsleistungen verlangt werden, einfach aufgrund der Tatsache, dass ihr System wirtschaftlich weniger leistungsfähig ist.
Eine von Meiers Überlegungen zum Umgang mit schlimmer Vergangenheit sollte freilich besonders hervorgehoben werden:
"Aufarbeitung schlimmer Vergangenheit ist nicht nur ein rechtliches und intellektuelles Problem. [...] Im Falle der DDR kam der große Nachteil dazu, daß sich die Arbeit an ihrer Vergangenheit unter den Augen der Westdeutschen vollziehen mußte." (S.155)

Dieser Blick hat sicher zu Verzerrungen beigetragen. Einerseits, weil mancher aufgrund von Trotzreaktionen die alte DDR allzu nostalgisch verklärt, andererseits aber wohl auch, weil manche gelungene Verbindung von Anpassung und Widerstand in der DDR vom Westen her nicht zureichend nachvollzogen werden konnte.

Zur Kritik an Meiers Ansatz
In den vorliegenden Besprechungen ist manches kritisiert worden.
Am Wichtigsten erscheint mir, dass natürlich das Nichtvergessen über Jahrtausende der Normalfall war und das Gebot des Vergessens nur eine politische Forderung in Ausnahmefällen.
Dennoch scheint mir Meiers Hinweis darauf, dass das Gebot des Vergessens sinnvoll neben der Notwendigkeit der Erinnerung an Völkermord stehen sollte, sehr wichtig.

verfasst von Walter Böhme am 17.02.2012 | 2803-mal gelesen

Fachrichtung: Geschichte


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