Zwangsarbeit - Lebensumstände -
Rassenschande

Als Ausfluss der NS-Rassenideologie war der sexuelle Kontakt zwischen polnischen Männern und deutschen Frauen streng verboten. Den Polen drohte dabei die öffentliche Hinrichtung, den Frauen lange Haftstrafen und öffentliche Anprangerung wegen "Rassenschande".

Küssen eines Ausländers: 8 Monate Gefängnis

Schon der Verdacht oder die Bereitschaft zum Geschlechtsverkehr mit einem Ausländer genügte für eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von über einem Jahr. Eine junge Frau wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie sich von einem Kriegsgefangenen küssen ließ. Die Frauen hatten laut Sondergericht das gesunde Volksempfinden gestört, zudem "die Würde und das Ansehen der deutschen Frau schwer geschädigt" Eine solche Bestrafung auf Verdachtsmomente hin öffneten der Denunziation Tür und Tor.

Staatsarchiv Augsburg, Staatsanwaltschaft Augsburg, Sondergericht München 2, 832


Öffenliche Demütigung


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