13.2.17
Regierungspräsidium Freiburg
Verfahren
zur Erweiterung des Vogelschutzgebiets Bremgarten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)
eingeleitet
(rpf) Die Höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium
Freiburg hat das Verfahren zur Erweiterung des Vogelschutzgebiets
Bremgarten bei Bad Krozingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eingeleitet.
Die geplante Ausdehnung betrifft die Gemeinden Bad Krozingen, Eschbach,
Buggingen, Hartheim, Heitersheim und Neuenburg am Rhein.
Regierungspräsidentin Schäfer ist erleichtert, dass
nach intensiven Gesprächen in den letzten Wochen nun eine
Lösung gefunden wurde, die allen Interessen gerecht werden
kann: „Der umfangreiche Abstimmungsprozess hat sich gelohnt.
Gemeinsam ist es uns gelungen, die Ausweisung des Vogelschutzgebietes
und damit den Schutz des Triels sicherzustellen, ohne dass zusätzliche
Beeinträchtigungen für die Landwirte gegenüber dem
bestehenden Zustand im faktischen Vogelschutzgebiet entstehen.
Insbesondere werden wir keinen Flächenschutz als verpflichtende
Erhaltungsmaßnahme verordnen, sondern einen sogenannten Gelegeschutz.
Das bedeutet, dass die konkrete Brut im jeweiligen Jahr auf einer
Fläche von 100 Quadratmetern um das Gelege wirksam geschützt
werden muss. Die Befürchtungen und Sorgen, die im Zusammenhang
mit dem Ausweisungsverfahren weiter bestehen, nehmen wir sehr ernst
und möchten daher das Verordnungsverfahren mit enger Beteiligung
der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte durchführen“.
Mit dem BLHV ist bereits ein ständiger Austausch mit den
betroffenen Landwirten in einem verfahrensbegleitenden Arbeitskreis
vereinbart. Erstes Ziel dieses Austauschs ist die Erstellung einer
gemeinsamen Information, welche im Internet und über die Presse
veröffentlicht werden soll.
Mit dem Auftauchen des streng geschützten Triels und einem
stetigen Brutvorkommen sind die Voraussetzungen eines faktischen
Vogelschutzgebiets nach EU-Recht erfüllt. Für die Ausweisung
des Vogelschutzgebietes bestehen zwingende naturschutzrechtliche
Erfordernisse. Die Gebietserweiterung beträgt etwa 1170 Hektar
und wird zu einer Gesamtgröße von rund 1690 Hektar führen.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer erläutert
die Vorteile: „Die Ausweisung schafft für alle Beteiligten
Rechtssicherheit. Die Erweiterung hat erhebliche Vorteile gegenüber
den strengen Bestimmungen eines faktischen Vogelschutzgebiets nach
EU-Recht. Für die Ausbaupläne der Bahn gibt die Verordnung
die notwendige Rechtssicherheit, so dass der Weg für die nächsten
Planungsschritte der Bahn frei ist. Die Landwirtinnen und Landwirte
müssen bei der nun gefundenen Lösung keine zusätzlichen
Einschränkungen hinnehmen.“
Die Unterlagen für die Erweiterung des Vogelschutzgebiets
liegen ab 6. März beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
für einen Monat aus und werden auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums
Freiburg veröffentlicht. Als Service für die Bürgerinnen
und Bürger erhalten die Kommunen die Unterlagen ebenfalls
und sie können dort ergänzend ausgelegt werden. Anregungen
und Bedenken können bei der unteren Naturschutzbehörde
beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vorgebracht werden. |