15.7.15
Flurneuordnung soll Biber-Konflikt im
Main-Tauber-Kreis entschärfen
Arbeiten am Insinger Bach (Gem. Wittighausen)
(lkmt) Eine Flurneuordnung eignet sich hervorragend, um Nutzungskonflikte
zwischen Landbewirtschaftung und Naturschutz zu entflechten.
Sie soll jetzt auch am Insinger Bach auf Gemarkung Unterwittighausen
eingesetzt werden, um verschieden gelagerte Interessen unter
einen Hut zu bringen. Zur Vorstellung des geplanten Verfahrens
hat das Landratsamt zusammen mit der Gemeinde Wittighausen die
Bürger zu einer Informationsveranstaltung geladen. In der
Veranstaltung berichteten die Behördenvertreter über
die Rahmenbedingungen und die Maßnahmen, die im Zuge einer
Flurneuordnung umgesetzt werden können. Konkret wurde die
Verwaltung beauftragt, die Aufnahme des Verfahrens in das Arbeitsprogramm
2016 des Landes zu beantragen und die dazu notwendigen Schritte
zu veranlassen.
Um die notwendigen Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig
zu koordinieren, bedarf es einer Stelle, die die Planung, Finanzierung
und Ausführung bündelt und leitet. Dies ist das Flurneuordnungsamt
im Landratsamt. Landrat Reinhard Frank erklärt: „Die
Landmanager von der Flurneuordnung sind in der Lage, den entstandenen
Konflikt, die vor uns liegende Aufgabe und die Verbesserung der
Gewässersituation auf einem für alle Beteiligten gangbaren
Weg zu lösen.“
Am Insinger Bach haben sich zwischen der Einmündung in
den Wittigbach und der bayerischen Landesgrenze vor einigen Jahren
Biber angesiedelt und vermehrt. Genau in diesem Bereich gibt
es einige Gewässerabschnitte, bei denen die Durchlässigkeit
für Fische verbessert werden muss und Bereiche, die eine
schlechte Ufergestaltung aufweisen. Durch die Aktivitäten
des Bibers, speziell den Dammbau, wird zudem angrenzendes Ackerland überflutet,
da in diesem Bereich der Insinger Bach nicht an der tiefsten
Stelle im Gelände verläuft.
Nur durch den Ankauf der betroffenen Flächen durch die öffentliche
Hand kann das Problem aber nicht gelöst werden.
Vor allem wäre es von Vorteil, wenn entlang des Insinger
Bachs auch ein ausreichender Gewässerrandstreifen vorhanden
wäre. Die Aktivitäten der Biber konzentrieren sich
zum allergrößten Teil auf den Bereich wenige Meter
um ein Gewässer herum. Wenn dieser Streifen als Grünland
genutzt wird, wie es gesetzlich ab 2019 ohnehin vorgesehen ist,
ist der größte Teil eines Nutzungskonflikts zwischen
Mensch und Biber bereits gelöst.
Ein Gewässerrandstreifen dient dazu, die ökologischen
Funktionen oberirdischer Gewässer zu erhalten und zu verbessern.
Er sichert den Wasserabfluss und vermindert Stoffeinträge
durch die Auswaschung von Spritz- und Düngemittel. Der Gewässerrandstreifen
bemisst sich bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante
ab der Böschungsoberkante, in allen anderen Fällen
ab der Linie des Mittelwasserstandes. Die Breite des Gewässerrandstreifens
beträgt nach dem alten und neuen Wassergesetz im Außenbereich
zehn Meter. In einem fünf Meter breiten Streifen sind der
Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Spritzmitteln untersagt.
Wenn der Insinger Bach im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens
verlegt wird, kann auch erreicht werden, dass das Wasser wieder
an der tiefsten Stelle im Gelände fließt, was momentan
nicht der Fall ist. Durch weitere geeignete Maßnahmen könnte
die Durchlässigkeit für Fische Richtung Quelle verbessert
werden.
Bisher durch menschliche Eingriffe verbaute Uferabschnitte sollen
naturnah angelegten Bereichen weichen. Dadurch wird das Landschaftsbild
verbessert und werden gleichzeitig neue Räume für Vögel,
Amphibien und Insekten geschaffen.
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