14.1.14
Lahrer Verwaltung lässt denkmalgeschützte
Häuser abreißen
Nach einem Bericht der "Badischen Zeitung" ließ die
Stadtverwaltung Lahr im vergangenen Sommer zwei Häuser eines denkmalgeschützten
Ensembles in der Lahrer Kaiserstraße abreißen. Auf Anfrage der
BZ sieht das Freiburger Regierungspräsidium jedoch keinen Anlass,
etwa mit einem Bußgeldverfahren gegen die Stadt tätig zu werden.
Begründung: Nicht die Häuser selbst seien denkmalgeschützt, sondern
nur die "Sachgesamtheit" des Straßenzugs.
Tatsache ist, dass die Nordseite der Lahrer Kaiserstraße
zwischen Haus Nr. 43 und Haus Nr. 79 ein in seiner Art einzigartiges
Beispiel für eine geschlossene Straßenzeilen-Bebauung des frühen
19. Jahrhunderts in der damaligen Dinglinger Vorstadt darstellt.
Die Gebäude stehen durchweg mit der Giebelseite zur Straße und
haben alle die gleiche Breite.
Dieses Ensemble wurde bereits vor mehreren Jahren
an seinem westlichen Ende durch den Abriss mehrerer Häuser aufgebrochen,
um eine neue Straßenverbindung im Zusammenhang mit der Nordtangente,
der
Innenstadtumfahrung,
zu schaffen. Westlich der neuen Straßenkreuzung blieben zwei Häuser
stehen, von dnen eins bereits 2008, das letzte im vergangenen Jahr
abgebrochen wurde - wie die BZ formuliert, ohne dass der Stadtverwaltung
die Denkmalschutzwürdigkeit bekannt gewesen sei.
Nach unserer Ansicht stimmt die von der BZ zitierte
Aussage des Vertreters des Regierungspräsidiums bedenklich: "Dabei
müsse nicht
jedes Element dieser Gesamtheit für sich denkmalschutzwürdig
sein. Die Qualität eines Kulturdenkmals bildeten sie nur zusammen."
Logisch weiter gedacht heißt das also, dass die denkmalgeschützte
Sachgesamtheit notfalls auch ohne die Einzelteile bestehen kann.
Die Badische Heimat fordert seit langem: Denkmalschutz
gehört in die Köpfe und weder in Amtsstuben noch zwischen Aktendeckel!
Der Artikel in der BZ: badische-zeitung.de/lahrer-verwaltung-laesst-denkmalgeschuetzte-haeuser-abreissen |