3.7.14
Freiwillige Selbstverpflichtung zum naturverträglichen
Kanufahren auf den Gewässern im Stadtkreis Karlsruhe
(rpk)
Im März dieses Jahres haben die kommerziellen Verleiher von
Kanus in Karlsruhe und die kanufahrenden Vereine aus Rappenwört
mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Karlsruhe eine freiwillige
Vereinbarung geschlossen, in der sie sich zur Einhaltung von anspruchsvollen
Regeln für das naturverträgliche Kanufahren auf den Gewässern
im Stadtkreis (Alb, Pfinz, Federbach und Altrhein) verpflichten.
Vorangegangen waren jahrelange Verhandlungen am „Runden Tisch“ unter
der Leitung des Regierungspräsidiums.
Nicht durch Verbote, sondern durch freiwillige Einschränkungen
ist jetzt dafür gesorgt, dass die sportliche Nutzung der Gewässer
und die Belange des Naturschutzes im Stadtkreis im Einklang stehen.
Konkret wurde vereinbart, dass die Alb zwischen der Gemarkungsgrenze
zu Ettlingen und der Brücke der B 10 beim Betriebshof nur
dann von Leihkanus befahren wird, wenn der Pegel Ettlingen 50 Zentimeter
Wassertiefe ausweist. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die
Larven der Neunaugen, einer Fischart, und der Grünen Keiljungfer,
einer Libellenart, im Kiesbett entwickeln können.
Für den Altrhein Rappenwört wurde vereinbart, dass die
Verleiher nur geführte Touren in bestimmten Kontingenten anbieten
und die Vereine unter anderem nur an geübte Fahrer und Mitglieder
Kanus verleihen. Dadurch soll erreicht werden, dass der Eisvogel
wieder genügend Ruhe findet, um zu brüten.
Für die Pfinz wurde vereinbart, dass nur unterhalb der Bogenbrücke
und nur bei einem Pegelstand ab 50 Zentimeter, gemessen an der
Steinernen Brücke, gefahren werden darf und in der Zeit vom
01.10. bis zum 15.06. nur Einzelfahrer, keine Gruppen, zugelassen
sind.
Das Befahren des Pfinzentlastungskanals ist ganzjährig unzulässig.
Federbach und alter Federbach werden von kommerziellen Verleihern
nicht genutzt. Die Nutzung durch Mitglieder der Kanuvereine beschränkt
sich auf Einzelfahrer. Dadurch kann gewährleistet werden,
dass der seltene Zwergtaucher die nötige Ruhe zur Brut und
zur Mauser hat.
Damit haben Verleiher und Vereine fachlich begründeten Einschränkungen
zugestimmt; freiwillig verzichten sie zu Gunsten der Natur auf
im Rahmen des Gemeingebrauchs der Gewässer gegebene Nutzungsmöglichkeiten.
Die Auswirkungen der Vereinbarung werden von den Naturschutzbehörden
beobachtet. Entsprechend der Ergebnisse wird die Vereinbarung nach
zwei Jahren überprüft und gegebenenfalls den Erfordernissen entsprechend
verändert werden.
Am 7. Juli 2014 sind aus diesem Anlass alle privaten und politischen
Akteure des „Runden Tisches“ zu einer Feierstunde eingeladen.
Gastgeber ist der Kanukreis Karlsruhe (Kanu-Club Maxau Karlsruhe,
Karlsruher Turnverein, Rheinbrüder Karlsruhe, Skiclub Karlsruhe,
Naturfreunde Karlsruhe). Unter den Gästen sind neben Regierungspräsidentin
Nicolette Kressl und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup,
Staatssekretärin Dr. Gisela Splett MdL, Johannes Stober MdL
und Werner Raab MdL, die wesentlich zu der Einigung beigetragen
hatten. In ihren Grußworten werden die eingeladenen Politiker
verdeutlichen, welchen Wert sie dem Einigungsprozess beimessen,
und welche Erwartungen sie an die Zukunft haben. |