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14.5.14

„Hilpertsau“ ist das 225. Naturschutzgebiet im Regierungsbezirk Karlsruhe

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl unterzeichnete nach zweijährigem Verfahren die Verordnung des Naturschutzgebiets „Hilpertsau“

(rpk) Bei der Unterzeichnung im Rahmen einer Feierstunde der Stadt Gernsbach in der St. Erhards-Kapelle in Obertsrot nannte Regierungspräsidentin Kressl drei Gründe, die für dieses neue Naturschutzgebiet sprachen:

- es sei als Lebensraum seltener und gefährdeter Arten und als wunderschöner Landschaftsteil schützenswert,
- es sei als Kulturlandschaft, die ohne Pflege verschwindet, schutzbedürftig, und
- es hätte dazu beigetragen, die lange Auseinandersetzung um das Baugebiet „Eben“ zu befrieden.

Besonders den letzten Punkt hob Regierungspräsidentin Kressl in ihrem Grußwort hervor. „Ich halte diese win-win-Situation für zukunftweisend. Naturverbrauchende Infrastrukturprojekte sollten immer von Maßnahmen begleitet werden, die Natur sichern und aufwerten.“ Dabei ging es der Regierungspräsidentin um mehr als um den gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsausgleich. Vor Ort sollte für die Menschen erlebbar und sichtbar werden, was wir für die Natur tun, wenn wir etwas nehmen.

In diesem Fall hat die Ausweisung des Baugebietes 2012 und heute des Naturschutzgebietes dafür geführt, dass nun alle gewonnen hätten: die Gegner und Befürworter des Baugebietes und des Naturschutzgebietes und die Natur selbst, die jetzt auf 63 Hektar dauerhaft gesichert sei und vorbildlich gepflegt werden wird. Hier kommen die Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet zum Einsatz. Darüber hinaus sagte Regierungspräsidentin Kressl die konstante Unterstützung der Landschaftspflege durch das Regierungspräsidium zu. Besonders hervorzuheben sei die institutionalisierte Abstimmung aller Akteure. Laut heute unterzeichneter Verordnung werde das Regierungspräsidium einen Beirat einrichten, um mit allen Beteiligten bei Bedarf einmal jährlich die Gebietsentwicklung zu diskutieren und Entwicklungsmaßnahmen abzustimmen. Zum Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Stadt und des Ortsteils, der betroffenen Behörden und Vereine sowie der Schäfer und die Jagdausübungsberechtigten.

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Hilpertsau“ liegt rechts und links der Landesstraße 76b zwischen Gernsbach-Hilpertsau und Gernsbach-Reichental. Es ist ein typisches, landschaftlich äußerst reizvolles Schwarzwaldtal mit ausgedehnten Wiesen und blütenreichen Magerrasen. Streuobst, Hecken, Feldgehölze, natürliche Fließgewässer und die landschaftstypischen Tiroler Heuhütten bereichern das Landschaftsbild. Das 63 Hektar große Naturschutzgebiet ist das 31. seiner Art im Landkreis Rastatt. Es ist das erste Wiesental im Murgtal, welches Naturschutzgebiet wird.

Das Gebiet ist Lebensraum von zwei vom Aussterben bedrohten Tierarten (Große Bartfledermaus und Graues Langohr) und acht stark gefährdeten Tierarten (Wendehals, Waldlaubsänger, Bechsteinfledermaus, Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus, Kleiner Abendsegler, Großes Mausohr und Mauereidechse). 2012 konnten insgesamt 37 Brutvogelarten, 28 Heuschreckenarten, 31 Schmetterlingsarten und mindestens 12 Fledermausarten - teilweise sogar in hoher Dichte - nachgewiesen werden. Es handelt sich daher um ein Naturschutzgebiet von naturschutzfachlich mindestens überregionaler Bedeutung.

Durch die Unterschutzstellung wird ein rechtlicher Rahmen für die nötigen Pflege- und Artenschutzmaßnahmen geschaffen, werden naturschädigende Entwicklungen und Störungen ferngehalten und wird für eine vorrangige Priorisierung der zur Pflege benötigten Geldmittel aus dem Naturschutzhaushalt gesorgt.

In dem über zweijährigen Unterschutzstellungsverfahren konnten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder des Gemeinde- und des Ortschaftsrates ihre Vorstellungen im Rahmen von Vorträgen und Exkursionen beitragen. Im Ergebnis entstand ein Naturschutzgebiet im Konsens: Gemeinderat und Ortschaftsrat votierten jeweils einstimmig für die Unterschutzstellung, während der Offenlage wurden bei über eintausend betroffenen Flurstücken nur fünf Einwendungen vorgetragen – aus Sicht des Regierungspräsidiums ein guter Start für das neue Naturschutzgebiet.

Nach der heutigen Unterzeichnung wird die Verordnung nun im Gesetzblatt verkündet und anschließend für zwei weitere Wochen im Regierungspräsidium in Karlsruhe und im Landratsamt in Rastatt ausgelegt. Danach ist sie rechtskräftig. Damit ist ab Ende Mai zu rechnen.

Ab diesem Zeitpunkt gelten für unterschiedliche Gruppen unterschiedliche Regeln. Besucher müssen unter anderem auf den Wegen bleiben und ihren Hund an der Leine führen, sie dürfen nicht lärmen, Feuer machen, oder störende Sportarten ausüben. Bei der Bewirtschaftung von Obstbaumwiesen dürfen vor dem 15. Mai keine Rasenmäher mit Motor betrieben werden. Diese Einschränkungen sollen helfen, das Gebiet für störempfindliche Brutvögel attraktiv zu halten. Weiter ist es auf Obstbaumwiesen nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde erlaubt, Hochstämme zu fällen, damit keine Fledermaus-Brutstätten verloren gehen. Als Neupflanzung kommen nur Obstbaum-Hochstämme oder Nussbäume in Frage, um den Charakter des Gebietes zu erhalten. Die Landwirtschaft muss zur Schonung von Schmetterlingen und Heuschrecken bestimmte Düngeregeln einhalten und darf nicht vor dem 1. Juli mulchen. Darüber hinaus muss die Koppelung von Schafen mit der Naturschutzverwaltung abgestimmt werden, damit diese nicht die seltenen Magerrasen durch Düngung zerstören. Die Jägerschaft muss Hochsitze landschaftsrecht aufstellen und darf Kirrungen nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde betreiben. Auch Kirrungen würden Magerrasen durch Düngung beeinträchtigen.

 
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