1.5.13
Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
Gruppen und Gemeinschaften können sich mit kulturellen Ausdrucksformen
bewerben
Am 3. Mai 2013 beginnt das Bewerbungsverfahren für das bundesweite
Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Gruppen und Gemeinschaften,
die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, können ihre
Anmeldung bis zum 30. November 2013 in ihrem Bundesland einreichen.
Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission
unter www.unesco.de verfügbar. An dem mehrstufigen Verfahren
sind die Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche
UNESCO-Kommission beteiligt. In Deutschland tritt das Übereinkommen
zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am 9. Juli 2013 in
Kraft.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz Stephan Dorgerloh
lädt alle, die Formen lebendigen Kulturerbes pflegen, ein,
sich zu bewerben: "Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz
auf ein einheitliches Verfahren zur Erhebung immateriellen Kulturerbes
geeinigt. Durch die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses
kann das breite Spektrum lebendiger kultureller Ausdrucksformen
erfasst und in seiner Wertschätzung gefördert werden." Kulturstaatsminister
Bernd Neumann würdigt den Beitritt und die Bedeutung des beginnenden
Prozesses: "Der Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen
zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes war von Anfang an ein
Ziel der Kulturpolitik des Bundes. Wir nehmen damit unsere Verantwortung
für besondere Schutzbedürftigkeit von immateriellen Kulturformen
und Kulturschätzen nachdrücklich und konsequent wahr.
Seit Jahrtausenden werden Kenntnisse und Bräuche von Generation
zu Generation weitergegeben und gewandelt. Durch eine stärkere
Wertschätzung und die Auseinandersetzung mit dem immateriellen
Kulturerbe werden wichtige Grundlagen für den gesellschaftlichen
Dialog und Zusammenhalt geschaffen."
Jedes Bundesland trifft nach Ende der Ausschreibung eine erste
Auswahl und übermittelt zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz.
Ein unabhängiges Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission
prüft und bewertet dann die Dossiers nach fachlichen Kriterien.
Die Kultusministerkonferenz und der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien bestätigen abschließend die
Empfehlungen des Expertenkomitees. Die Einträge in das bundesweite
Verzeichnis werden auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission
veröffentlicht. Weitere Ausschreibungsrunden werden folgen.
Das bundesweite Verzeichnis sieht für Einträge kein Limit
vor.
Außenstaatsministerin Cornelia Pieper weist darauf hin,
dass Tanz, Theater und Sprachen die kulturelle Identität der
Menschen noch weitaus stärker prägen als Denkmäler
und archäologische Stätten. "Immaterielle Kulturformen
zeugen von kultureller Vielfalt und den vielen regionalen Traditionen
in Deutschland. Für die Vitalität einer kulturellen Ausdrucksform
ist es wesentlich, ob sich Menschen in einer Gruppe darauf verständigten,
diese aktiv zu pflegen und lebendig zu halten", so Pieper.
Der Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzende
des Expertenkomitees, Christoph Wulf, beobachtet in Deutschland
ein steigendes Interesse an regionalen Traditionen. "Oft ist
das jahrhundertealte Alltagswissen, etwa in Naturheilkunde und
Handwerkstechniken, so bedeutend, dass es sinnvoll ist, eine Kulturtechnik
zu erhalten, bevor sie ganz verschwindet. Eine Aufnahme in das
bundesweite Verzeichnis ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung
der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger", so Wulf.
Seit 2003 stellt die UNESCO von menschlichem Wissen und Können
getragene kulturelle Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler
Kooperation. Die Organisation will damit in allen Weltregionen überlieferte
Traditionen und Alltagskulturen als Teil des Erbes der Menschheit
erhalten und fördern. Bis heute sind 151 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen
zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Die ersten
internationalen Nominierungen aus Deutschland können frühestens
2014 bei der UNESCO in Paris eingereicht werden.
Weitere Informationen:
Webportal der Deutschen UNESCO-Kommission zum immateriellen Kulturerbe
Informationen zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes |