28.11.12
Archäologische Kommission Baden-Württemberg
Fachlicher Austausch zum Thema „Illegale Ausgrabungen“
(rps) Illegale Raubgrabungen und Plünderungen
archäologischer
Fundstellen sind auch in Baden-Württemberg immer wieder ein
Problem für Archäologische Denkmalpflege, Museen und
universitäre Forschung, da Fundmaterial unkontrolliert seinem
historischen Zusammenhang entrissen wird und damit seinen wissenschaftlichen
Wert verliert. Die Suche nach Altertümern mit Metalldetektoren
ist durch das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz verboten
und zieht massive rechtliche Konsequenzen nach sich. Aus diesem
Grund befasste sich die Archäologische Kommission Baden-Württemberg
im Rahmen ihrer heutigen 31. Sitzung im Stuttgarter Neuen Schloss
im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft schwerpunktmäßig
mit diesem Thema.
Ausgangspunkt für eine intensive Diskussion waren zwei Grundsatzreferate,
die unterschiedliche Aspekte und Umgangsformen dieser Problematik
beleuchteten: Zunächst sprach: Prof. Dr. Christoph Huth vom
Institut für Archäologische Wissenschaften der Universität
Freiburg über den „rechten Umgang mit Schatzsuchern.
Das Portable Antiquities Scheme und seine Folgen für Denkmalpflege
und Forschung in Großbritannien“. Er erläuterte,
dass vor einigen Jahren in Ergänzung zum britischen „Treasure
Act“ (wonach alle Schatzfunde dem Staat gehören) ein
Programm eingerichtet wurde, das die Zusammenarbeit zwischen Behörden
und Hobbyarchäologen fördern soll. Dieses Portable Antiquities
Scheme dient der Betreuung von Sondengängern in vielfältiger
Weise. In erster Linie regelt es die Erfassung und wissenschaftliche
Dokumentation der Funde. „Seit der Einrichtung des Programms
hat sich der Bestand an gut dokumentierten Schatzfunden enorm vergrößert.
Großbritannien ist derzeit das einzige Land, das über
einen repräsentativen Datenbestand zu Schatzfunden aller Epochen
verfügen kann“, so Huth während seinen Ausführungen.
Anschließend stellte Dr. Jonathan Scheschkewitz vom Landesamt
für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart die
derzeitige Situation in Deutschland dar. In seinem Vortrag „Schatzsuche
oder kulturgeschichtliches Interesse? Zur Sondengängerproblematik
in Deutschland“ erläuterte er, dass das Thema Schatzsuche
in den Medien immer wieder aufgegriffen und nicht selten unkritisch über
die Suche mit Metallsonden und die Aussicht auf wertvolle Funde
berichtet werde. „Zunehmend wird jedoch auch auf die Bedenken
der Archäologen eingegangen, die auf die damit verbundene
Zerstörung von Kulturdenkmalen aufmerksam machen“, so
Scheschkewitz. Tatsächlich bestehen in den Bundesländern
rechtliche Vorgaben für die Suche mit der Metallsonde, mit
dem Ziel die Kulturdenkmale zu schützen und gleichzeitig kulturgeschichtlich
Interessierte für die Arbeit der Denkmalpflege zu gewinnen.
In Baden-Württemberg wird verstärkt versucht, die interessierte
Klientel in die denkmalpflegerische Arbeit einzubinden.
Die „Archäologische Kommission Baden-Württemberg“ ist
eine Arbeitsgemeinschaft, die sich aus 29 hauptamtlich tätigen
Archäologinnen und Archäologen der Institute für
Ur- und Frühgeschichte und Archäologie des Mittelalters
sowie für Provinzialrömische Archäologie an den
baden-württembergischen Universitäten, der Landesdenkmalpflege,
der Institutionen der kommunalen Denkmalpflege sowie der Landesmuseen
und den kommunalen Museen im Land zusammensetzt. Die Kommission
hat die Aufgabe, die archäologische Forschung im Land zu fördern,
indem sie Probleme und Aufgaben, Lage und Stand der Forschung diskutiert,
die wissenschaftlichen, musealen und denkmalpflegerischen Ziele
und Perspektiven aufzeigt sowie Fragen der wissenschaftlichen Ausbildung
behandelt. Sie tagt zweimal jährlich.
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