17.12.08
Natura 2000-Gebiete zwischen Rastatt-Wintersdorf
und Karlsruhe erhalten Managementplan
(rpk) Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird
in den kommenden beiden Jahren ein Managementplan für die
Natura 2000-Gebiete im Bereich der Rheinniederung zwischen Wintersdorf
und Karlsruhe erarbeitet. Mit diesem Plan wird die Grundlage
für den langfristigen Schutz von Tier- und Pflanzenarten
und Lebensräumen geschaffen, die von europaweiter Bedeutung
sind.
Eine Auftaktveranstaltung dazu findet am 14. Januar 2009 im
Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz statt.
Der Managementplan ist nicht nur eine wichtige Arbeitsgrundlage
für die Naturschutz- und die Forstverwaltung, sondern er
stellt auch für die Kommunen und die Landnutzer unentgeltlich
wichtige Informationen bereit. Beispielsweise wird im Managementplan
festgelegt, für welche Flächen ein Landwirt bei angepasster
Nutzung finanzielle Unterstützung erhalten kann oder wo
sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen verwirklicht
werden können.
Für die Umsetzung des Plans werden bei der Europäischen
Union Fördermittel in Millionenhöhe aus dem Programm
LIFE beantragt. Derzeit läuft mit großem Erfolg ein
LIFE-Projekt zwischen Karlsruhe und Philippsburg. Hier wurde
beispielsweise die Wasserqualität in mehreren Altrheinarmen
verbessert, Feuchtwiesen wurden wieder in die Nutzung genommen
und zahlreiche neue Informationsmaterialien informieren über
die Naturschätze in diesem Bereich. Zukünftig soll
auch die Rheinaue im Landkreis Rastatt von diesem Förderprogramm
profitieren. Das Regierungspräsidium lädt alle Gruppierungen
und Institutionen zur Mitarbeit bei diesem Projekt ein.
Eine Übersicht über die Gebiete und deren Lage ist
der Grafik, die auf der Homepage des Regierungspräsidiums
Karlsruhe (www.rp-karlsruhe.de) unter „Themen - Umwelt
- Natura 2000-Managementpläne - Rheinniederung zwischen
Wintersdorf und Karlsruhe“ - und dort unter „Weitere
Informationen“ abrufbar ist oder der folgenden Infobox
zu entnehmen:
Natura 2000-Gebiet |
Kommunen mit Gebietsanteil |
7015-341
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
"Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe" |
Karlsruhe, Rheinstetten, Au
am Rhein,
Bietigheim, Bischweier, Durmersheim,
Elchesheim-Illingen, Gaggenau, Iffezheim,
Kuppenheim, Ötigheim, Rastatt, Steinmauern,
Baden-Baden |
7015-441
Vogelschutzgebiet "Rheinniederung Elchesheim
bis Karlsruhe" |
Karlsruhe, Rheinstetten,
Au am Rhein ,Elchesheim-Illingen |
7114-441
Vogelschutzgebiet "Rheinniederung Rench- bis Murgmündung
(nördlicher
Teilbereich bis Iffezheim)" |
Iffezheim, Rastatt, Steinmauern |
Das FFH-Gebiet (FFH bedeutet: Fauna =Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt,
Habitat = Lebensraum) umfasst den Rhein und seine Aue zwischen
Iffezheim und Karlsruhe und die Murg von Bad Rotenfels bis
zur Mündung in den Rhein. Mit 5.231 Hektar gehört
es zu den größten FFH-Gebieten in Baden-Württemberg.
Es erstreckt sich über 14 Gemeinden in den Landkreisen
Rastatt und Karlsruhe sowie den Stadtkreisen Karlsruhe und
Baden-Baden.
Die rheinnahen Bereiche des FFH-Gebiets sind zugleich als europäisches
Vogelschutzgebiet geschützt.
Während der Planerstellung werden die Vorkommen der Lebensraumtypen
und Arten in den Gebieten genau erfasst. Experten stellen fest,
wo sich beispielsweise der Kammmolch, bestimmte Fischarten oder
die seltenen Pfeifengraswiesen im Gebiet genau befinden. Anschließend
werden Ziele und Möglichkeiten zur Erhaltung und Entwicklung
der nachgewiesenen Arten und Lebensräume ausgearbeitet.
Außerdem werden Flächen festgelegt, auf denen Landnutzer
finanzielle Unterstützung für eine angepasste Bewirtschaftung
erhalten können. Ein Beirat aus verschiedenen Interessenvertretern
wird die Planungen begleiten. Die Öffentlichkeit kann ihre
Anregungen bei Informationsveranstaltungen und während der öffentlichen
Auslegung der Pläne einbringen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe trägt zum Schutz
der biologischen Vielfalt bei, indem es in den kommenden Jahren
für alle 82 im Regierungsbezirk liegenden Natura 2000-Gebiete
Managementpläne erstellt und gemeinsam mit verschiedenen
Partnern umsetzt. Es setzt sich damit zum Beispiel dafür
ein, dass auch in Zukunft noch blumenbunte Mähwiesen unser
Landschaftsbild bereichern oder imposante Vögel wie der
Wanderfalke bei uns beobachtet werden können.
Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 haben
sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der
biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Bereits 1992
beschlossen sie mit der FFH-Richtlinie (Fauna =Tierwelt, Flora
= Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) den Aufbau eines Netzes
von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von
Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, um so das
europäische Naturerbe für kommende Generationen zu
bewahren. Hierfür sind ausgewählte Lebensräume
von europäischer Bedeutung aus verschiedenen geografischen
Regionen miteinander zu verknüpfen. Sie bilden zusammen
mit den Gebieten der 1979 erlassenen EU-Vogelschutzrichtlinie
das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. |