Andriof: Schutz und Pflege für
einzigartige Kulturlandschaft
Der Stuttgarter Regierungspräsident Dr. Udo
Andriof unterzeichnete am vergangenen Samstag im Anschluss an den
traditionellen „Landschaftspflegetag“ des Naturschutzzentrums
Schopfloch und des Schwäbischen Albvereins die neue
Rechtsverordnung zur Erweiterung des Schutzgebiets für das
Naturschutzgebiet „Schopflocher Moor“ im Kreis Esslingen. Das
Schutzgebiet wird erweitert bis ungefähr an die Grenze, die den
Einfluss des Oberflächenwassers auf das Moor kennzeichnet.
Andriof: „Das Schopflocher Moor gehört zu den ältesten
Naturschutzgebieten des Regierungsbezirks Stuttgart, ja des ganzen
Landes Baden-Württemberg. Die Einmaligkeit eines Moores auf der
Schwäbischen Alb und die Besonderheiten des „Schwäbischen Vulkans“
haben schon sehr früh für Aufmerksamkeit gesorgt. Mit der
Erweiterung und der Pflege tragen wir dafür Sorge, dass diese
herrliche Kulturlandschaft auch für die Nachwelt erhalten bleibt.“
Das Naturschutzgebiet Schopflocher Moor wurde 1942 mit der nur
ganz zentralen Fläche des Moores von 43 Hektar unter Schutz
gestellt. Im Jahr 1983 vergrößerte eine Erweiterung das
Schutzgebiet auf 50 Hektar, brachte aber vor allem inhaltlich
einige Neuerungen mit sich: Die Verordnung wurde auf die neue
Rechtsbasis des Landesnaturschutzgesetzes gestellt, und es wurde
ein absolutes Betretungsverbot der Feuchtwiesen ausgesprochen mit
der Konsequenz, dass Besucher das Moor nur noch auf dem zentralen
Durchgangsweg betreten dürfen. „Diese Regelung war damals geradezu
bahnbrechend, heute ist es eigentlich selbstverständlich, dass
sich die Besucher in einem solch empfindlichen Moor auf dem
Bohlenweg halten. Da man von diesem festen Weg aus alles sehen
kann, lässt es sich auch rechtfertigen, allzu Neugierige auf den
„Pfad der Tugend“ zurechtzuweisen,“ erläuterte Andriof.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Schutzzone um das Moor
zu klein abgegrenzt worden war. Das Moor lebt ausschließlich von
nährstoffarmem Niederschlagswasser. Die Nährstoffarmut ist die
Voraussetzung für die Bildung von Torfmoosen. Das
Niederschlagswasser, das auf den Wiesen und Feldern in der Nähe
des eigentlichen Moores fällt, sickert in den Moorkörper. Im
Unterschied zum direkt niedergehenden Regen und Schnee werden
dabei Nährstoffe aufgenommen und dem Moor zugeführt. Um das Moor
mit seiner speziellen Vegetation und seiner Tierwelt langfristig
erhalten zu können, ist es deshalb unabdingbar, in der Umgebung
des Moores so zu wirtschaften, dass auch längerfristig keine
Beeinträchtigungen von der Bewirtschaftung ausgehen. Hierzu dient
die weitere Grenzziehung des Schutzgebiets. Gleichzeitig wird über
Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sichergestellt, dass im
Erweiterungsgebiet überall so bewirtschaftet wird, dass keine
Beeinträchtigungen des eigentlichen Moores zu erwarten sind. Auch
der Grunderwerb, den der Schwäbische Albverein bzw. die
Torfmoor-Schopfloch-Stiftung schon seit vielen Jahren mit
erheblichen Zuschüssen aus Landesmitteln betreibt, soll im
Naturschutzgebiet fortgesetzt werden.
Das Schopflocher Moor ist bekannt als weitgehend unbewaldete
Fläche. Das war nicht immer so. Einst war das Moor geschlossener
Wald, und erst der Mensch hat durch konsequente Nutzung als
Streuwiese den offenen Charakter des Moores und seiner
Randbereiche hergestellt. Um dieses Landschaftsbild zu erhalten,
ist auf Dauer konsequenter Einsatz mit Mähmaschine, Balkenmäher,
Freischneidegerät, aber auch mit Motorsäge notwendig. Seit vielen
Jahren wird dies im Zusammenwirken zwischen der
Naturschutzverwaltung und ehrenamtlichen Kräften gewährleistet,
nachdem niemand mehr Einstreu für die Ställe braucht und die
feuchten bis nassen Wiesen mäht. Pflege ersetzt also hier – wie in
vielen anderen Naturschutzgebieten, wie beispielsweise in vielen
Wacholderheiden auch – eine frühere Nutzung, die heute nicht mehr
wirtschaftlich sinnvoll ist. So ist absehbar, dass die mechanische
Pflege auch weiterhin gewährleistet werden muss. „Dass diese
Pflege auch möglich sein wird, zeigt die große Anzahl der Helfer
und Helferinnen an diesem Herbstsamstag. Gemeinsam wird man auch
weiterhin dafür Sorge tragen können, dass der Schutzzweck
gewährleistet bleibt,“ betonte Andriof.
Der Regierungspräsident bedankte sich auch bei den anwesenden
Frauen und Männern, die beim Landschaftspflegetag mithalfen: „Sie
haben heute Ihren Beitrag zum Schutz und zur Pflege des Moores
geleistet. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihren Einsatz! Auch
wenn der Schutz und die Pflege von Natur und Landschaft
öffentliche Aufgaben sind, so kann die Öffentliche Hand diese
aufgrund ihres Umfangs nicht alleine wahrnehmen. Der hier
vorhandene Hochmoorrest ist ein einzigartiges Stück Natur, das in
die Kulturlandschaft eingebettet ist. Kulturlandschaft aber
braucht Bewirtschaftung und Pflege, und in diesem
Gesamtzusammenhang muss der heutige Landschaftspflegetag gesehen
werden.“
Die neue Schutzgebietsverordnung wird rechtswirksam, sobald der
Text im Gesetzblatt abgedruckt und eine gesetzlich vorgeschriebene
Zweiwochen-Frist verstrichen ist.