4.
Die Stände
Die
Stände - Adel, Klerus, Städte und Gemeinden - hatten seit
dem 14. Jahrhundert schon einen beträchtlichen Einfluss
auf die Regierung des Herzogstums gewonnen. Im neuen Fürstentum
konnten sie diese Stellung behaupten, zumal in den ersten
Jahren die schon die Tatache der vormundschaftliche Regierung
eine Ausweitung des Einflusses eher begünstige aks hinderte.
Das Recht Steuern zu bewilligen was ihr "Königsrecht", und
der Fürst war darauf angewiesen. Diese Position konnten
die Stände auch über die habsburgische Besetzung (1546 -
1552) und den Herrschaftswechsel auf Wolfgang von Zweibrücken
(1556) hinaus bis zum Beginnn des 19. Jahrhunderts und zur
Eingliederung in den bayerischen Flächenstaat bewahren.
Neuburg
ist damit nicht nur eines der wenigen Beispiele für eine
ständische, selbständig dem Fürsten gegenübertretende Regierung
am Beginn der Neuzeit, sondern auch für die mangelnde Durchsetzungskraft
des fürstlichen Absolutismus im 17. und 18. Jahrhundert.
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