Grundbegriffe: Kloster

  

Parlatorium

in manchen Klöstern eigener Raum, in dem allein das klösterliche Schweigegebot für kurze Zeit unterbrochen werden durfte.
Das Schweigegebot richtet sich nach Artikel 6 der Benediktinerregel und stellt ein Instrument dar, um Sündhaftigkeit auch im Reden auszuschließen: "Mag es sich also um noch so gute, heilige und aufbauende Gespräche handeln, vollkommenen Jüngern werde nur selten das Reden erlaubt wegen der Bedeutung der Schweigsamkeit." (Satz 3) "Albernheiten aber, müßiges und zum Gelächter reizendes Geschwätz verbannen und verbieten wir für immer und überall. Wir gestatten nicht, dass der Jünger zu solchem Gerede den Mund öffne." (Satz 8)
Der notwendige Austausch von Informationen und Bitten der Mönche und Nonnen untereinander geschah in einer eigenen Zeichensprache.

Bild: ehem. Zisterzienserkloster Maulbronn, Parlatorium mit spätgotischem Netzgewölbe

 

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siehe auch: Kalefaktorium

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