Grundbegriffe: Kloster

  

Herberge

Stätte der Aufnahme von Gästen im Kloster, gemäß Kapitel 53 der Benediktinerregel:
1. Alle Fremden, die kommen, sollen aufgenommen werden wie Christus; denn er wird sagen: "Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen."
21. Die Unterkunft für die Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist.
22. Dort sollen genügend Betten bereitstehen. Das Haus Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden.

Die Klosterherbergen lagen, wie auch der St. Galler Klosterplan zeigt, am Rand der Klosters unmittelbar am Zugangstor.
Aus dem Beherbergungsgebot entwickelten sich, vor allem an gut frequentierten Wallfahrtsklöstern, die Klosterschänken und Klostergasthöfe.

Bild: Klostergasthof in St. Märgen, Gewinner des Denkmalschutzpreises 2005

 

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