Jahrgangsstufe 11
Exkursion Thüringen


Wer einmal zu Zeiten, als es die DDR noch gab, durch die DDR abseits der Transitwege reisen konnte, wie der Verfasser im Jahre 1985 im Rahmen einer Abiturfahrt und an wohlgemerkt von Seiten des DDR-Ministeriums organisierten Diskussionen mit ausgewählten Jugendlichen und jungen Erwachsenen diskutieren konnte, der bekam neben dem oftmals recht düsteren und hoffnungslosen Eindruck, den viele für den West-Tourismus nicht wichtigen Städte und Stadtrandregionen mit, daß die Stadtplanung und damit die zur Verfügung stehenden Mittel hauptsächlich auf wenige Städte wie die Goethestadt Weimar, die Messestadt Leipzig und vor allem Ost-Berlin, der Hauptstadt der DDR, verteilt wurden. Wie oftmals geschildert wurde, standen zwar manchmal in Bezirksstädten Gelder zur Stadtsanierung zur Verfügung, aber die Versorgung mit Baumaterialien war insbesondere in der Vorbereitungszeiten von Messen und Ausstellungen in Leipziig nicht ausreichend, sodaß Projekte aus ähnlichen Gründen, unterbrochen durch die Winterpause über Jahre hinweg nicht in Angriff genommen werden. Selbst im privaten Bereich war oftmals das Wissen um "Wo gibt es Was zu welchem Zeitpunkt" ein größeres Problem als "zu welchem Preis". Die Folge war, daß notwendige Reparaturen nicht nur in Altbaugebieten, sondern auch in vergleichsweise jungen Gemeinde- und Stadtteilen unterblieben.

3.3.1 Instrumente der Raumordnung zentralörtliches System und Entwicklungsachsen

In der Bundesrepublik, wie auch in anderen westlichen Staaten kannte man schon zu Zeiten der DDR zwei Instrumente der sogenannten Raumordnung. Als Ziele der sogenannten Raumordnungspolitik werden im Landesentwicklungsprogramm für Bayern folgende Ziele angegeben (Landesentwicklungsprogramm Bayern, a. a. O, S. 67):

Um diese Ziele zu erreichen kennt man die Instrumente des zentralörtlichen Systems und der Entwicklungsachsen

Zentrale Orte sind nach Definition Gemeinden mit einem Bedeutungsüberschuß für das Umland. Man unterscheidet je nach Ausstattung hinsichtlich der Größe, aber vor allem hinsichtlich der Versorgungsinfrastruktur und hinsichtlich des Verflechtungsbereiches mit anderen Gemeinden, unter anderem hinsichtlich des Berufs- und Einkaufspendlereinzugsbereiches hierarchisch miteinander verknüpfte Zentralitätsstufen: Kleinzentren, Unterzentren, Mittelzentren und Oberzentren. Die Kriterien für die Zuordnung zu den einzelnen Zentralitätsstufen sind in einer Ministerkonferenz für Raumordnung im Jahr 1968 festgelegt worden. Im Folgenden nur kurz einige von zahlreichen Abgrenzungskriterien für die unterschiedlichen Zentralitätsstufen:

Dabei sollen sich die Verflechtungsbereiche von zentralen Orten gleicher Ordnungsstufe gegenseitig möglichst nicht überdecken, um sowohl privatwirtschaftliche als auch volkswirtschaftlich unsinnige Investitionen, die unter anderem zu einem Überangebot an Dienstleistungsfunktionen führt zu vermeiden. Andererseits soll jede Gemeinde innerhalb - nach Typ des zentralen Ortes unterschiedlicher gewisser zeitlicher und räumlicher Entfernungen mit jeweils einem zentralen Ort jeder Ordnungsstufe verknüpft sein, um landesweit möglichst gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Damit sollen die negativen Auswirkungen räumlicher Disparitäten (u. a. selektive Abwanderung, geringe Prokopfsteuereinnahmen in den strukturschwachen Regionen, hohes Mietenniveau infolge Wohnungsmangel) in den wirtschaftlich starken Regionen vermieden oder gelindert werden.

Entwicklungsachsen sind "gekennzeichnet durch eine deutliche Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten insbesondere in zentralen Orten und anderen Siedlungsschwerpunkten entlang leistungsfähiger Verkehrsadern, die in der Regel mit anderen Einrichtungen der Bandinfrastruktur gebündelt sind" (Landesentwicklungsprogramm Bayern, a. a. O. S. 86). Man unterscheidet Entwicklungsachsen von regionaler und überregionaler Bedeutung.

Verwaltungsneugliederung und Raumordnung in Thüringen

Nach BRICKS und GANS (1995, a.a.O. S. 9 ff) führte die Verwaltungsneugliederung vom 23. 7. 1952 zur Auflösung des Landes Thüringen. "An seiner Stelle entstanden die Bezirke Erfurt, Gera und Suhl, die ihrerseits in 32 Land- sowie fünf Stadtkreise strukturiert wurden. Diese kleinräumige Aufteilung führte trotz der ´planmäßigen progoportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft´im Zusammenhang mit der Kombinatsbildung und der räumlichen Konzentration staatlich gelenkter Investitionen zu erheblichen raum- und siedlungsstrukturellen Mängeln, die sich u. a. in einem zunehmendem Gefälle von städtischen zu ländlichen Gebieten und in der Förderung monostrukturierter Gebiete äußerten´. Um diese Mißstände zu beheben, was bei der kleinräumigen Verwaltungsgliederung unmöglich war, verabschiedete man am 15. 7. 1993 das "Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen" Neben der in der Karte dargestellten neuen Kreisgliederung wurden ebenfolls vergleichbar mit denen in Bayern mehrere Kreise zu Planungsregionen gleichartig strukturierter Teilräume Thüringens ausgewiesen. (Nord, Ost, Mitte, Ost und Süd).

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